Selbst der geringste Rest oder “Geschmack” von nicht koscherer Substanz macht eine Speise unkoscher. Deshalb reicht das Einkaufen koscherer Speisen nicht aus. Die Küche selbst muss „koscher“ gemacht werden, was bedeutet: alle Küchengeräte und Arbeitsplatten ausschließlich für koschere Speisen; Öfen, Töpfe, Besteck, Geschirr, Arbeitsplatten, Tischdecken getrennt für fleischig und milchig nur zu benutzen.

Als einfache Regel gilt, dass heiße Speisen, die mit anderen Gerätschaften in Berührung kommen, dessen „Geschmack“ aufnehmen. Gleiches gilt auch für kalte Speisen, soweit sie sehr scharf oder salzig sind, mit einem Messer geschnitten wurden oder sich in dem anderen Gerät für eine gewisse Zeit befanden. Koschere Speisen werden automatisch unkoscher, wenn sie räumlich zusammen mit nicht koscheren Speisen produziert werden. Wurden aber vor dem Kochen alle Gerätschaften „gekaschert“, sind natürlich die in diesem Raum hergestellten Speisen koscher.