Selbst eine kleine Spur von unkoscherer Substanz – schon bereits ab 1/60 (1,66 %) der Speisenmenge und manchmal sogar weniger als das – macht die gesamte Speise unkoscher. Gleiches gilt auch für Kochutensilien, die mit heißem Essen in Berührung kamen, denn der „Geschmack“ der heißen Speise wird nachträglich durch den Kochgegenstand ans ursprünglich koschere Essen weitergegeben.
Koschere Speisen werden unkoscher, wenn z.B. a) Fruchtsaft in der gleichen Küchenmaschine pasteurisiert wird, in der sich zuvor nicht koschere Milch befand; b) ein vegetarisches Gericht auf den gleichen Tellern angerichtet wird, auf dem sich zuvor unkoschere Speisen befanden. In beiden Fällen werden die Speisen unkoscher, wenn der erlaubte Prozentsatz überschritten ist.
Wir benutzen deshalb getrennte Kochgeräte für Fleisch und Milch, - dazu noch ein vertrauenswürdiges Koscher-Zertifikat, damit die Speisen außerhalb des Hauses bedenkenlos verzehrt werden dürfen.
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