In den rabbinischen Verordnungen gegen Mischehen und Assimilation, haben unsere Weisen entschieden, dass wir Wein, Brot und gekochte Speisen nicht von einem Nicht-Juden verzehren dürfen, selbst wenn alle Inhaltsstoffe absolut koscher sind.

Das Verbot, die von einem Nicht-Juden gekochten Speisen essen zu dürfen, gilt nur wenn: a) die Speise nicht ungekocht verzehrt werden kann; b) es ein bedeutsames Essen ist, welches „an einer Königstafel gereicht wird“.

Das Verbot, nicht-jüdisches Brot zu essen, bezieht sich nur auf selbstgebackenes, während das in einer Bäckerei kommerziell hergestellte Brot erlaubt ist. Trotzdem sollten wir uns die vermeintliche Erlaubnis nicht zu Nutze machen. Viele jüdische Gemeinden verzehren generell nur Pas Jisrael (Jüdisches Brot).

Ein in einen Back- oder Kochprozess involvierter Jude kann z.B. kann den Ofen anschalten, damit das Essen nachher koscher ist. Nach sephardischer Tradition aber muss ein Jude das Essen auch auf die Feuerstelle setzen, - nur so ist es für ihn tatsächlich koscher.