Ob ein Tier koscher ist oder nicht, wird durch weitere Gesetze bestimmt, z.B. durch die Art und Weise des Tötens, und welche Teile des Tieres zum Verzehr freigegeben sind.
Koschere Säugetiere und Vögel werden geschächtet. Dieses spezielle Verfahren nennen wir Sch’chita. Beim Schächten wird die Kehle des Tieres sehr schnell, präzise und in einem für das Tier schmerzfreien Schnitt durchtrennt. Der Schächter (Schochet) muss ein speziell geschulter, religiöser und g-ttesfürchtiger Mann sein, der mit einem extrem scharfen Messer (Chalaf) den Schnitt ausführt.
Ein bereits verendetes Tier ist nicht koscher. Auch ist es streng verboten, von einem noch lebenden Tier Fleisch abzutrennen. Dieses Verbot betrifft übrigens auch Nicht-Juden, denn es ist eines der sieben noachidischen Gesetze, und das einzigste Kaschrut-Gesetz, das sowohl für Juden wie Nicht-Juden gleichermaßen Gültigkeit hat.
Fische müssen nicht geschächtet werden.
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