Der Tora-Abschnitt von Acharej benennt uns die Tora-Regeln, wen wir heiraten dürfen und wen nicht.1 Dieser Artikel erkundet es nach unserem jüdischen Gesetz.

Verbotene Blutverwandtschaft

Ein Mann oder eine Frau dürfen keinen näheren Verwandten heiraten.2 Dieses Verbot umfasst:

  1. Elternteil mit Kind
  2. Großelternteil mit Enkeln
  3. Geschwister oder Halbgeschwister
  4. Tante/Onkel mit Nicht/Neffe

Verbotene angeheiratete Verwandte

  1. Ein Mann darf nicht seine Schwiegermutter oder Schwiegergroßmutter heiraten, selbst nach Scheidung oder Tod seiner Frau.
  2. Ein Mann darf nicht seine Tochter oder Enkelin heiraten, selbst nach Scheidung oder Tod seiner Frau.
  3. Ein Mann darf nicht die Frau seines Onkels heiraten, selbst nachdem sein Onkel sich scheiden ließ oder gestorben ist.

Verbotene angeheiratete Verwandte, die unter bestimmten Umständen erlaubt sind

  1. Ein Mann darf nicht die Schwester seiner Frau heiraten, selbst nachdem er sich von ihr scheiden ließ. Wenn jedoch seine Frau oder Ex-Frau gestorben ist, darf er ihre Schwester heiraten.
  2. Im Allgemeinen darf ein Mann nicht die Frau seines Bruders heiraten, selbst wenn dieser Bruder sich scheiden lässt oder stirbt.
    Wenn dieser Bruder jedoch ohne Kinder stirbt, sollte er oder ein anderer Bruder seine Witwe heiraten, um seinem Bruder einen Namen zu errichten, d.h. dem verstorbenen Bruder eine Nachkommenschaft aufzustellen. Dieser Brauch wird Jibum genannt. Der Aschkenasische Brauch ist es, Jibum zu vermeiden3 und eine Chalitza-Zeremonie durchzuführen. Nach dieser Zeremonie ist es der Frau erlaubt, jeden zu heiraten, den sie will, außer einen Bruder des verstorbenen Ehemannes oder einen Kohen (Priester, siehe unten). In sefardischen Gemeinden wird die Mizwa des Jibums immer noch praktiziert.

Bei nahen Verwandten, die gemäß Tora-Gesetz nicht heiraten dürfen, ist die Ehe ungültig, falls sie trotzdem "heiraten". Sind sie nur durch rabbinisches Gesetz verboten4 t die Ehe gültig, obwohl sie verboten ist.

Menschen, die nicht innerhalb des jüdischen Volkes heiraten dürfen

Mamser

Ein Mann oder eine Frau, die aus einer verbotenen Beziehung stammen, werden als Mamser betrachtet (Mamseret = Frau).5

Wenn die Mutter jüdisch ist und der Vater nicht, wird das Kind nicht als Mamser angesehenEine verbotene Beziehung bedeutet in diesem Fall eine Beziehung, wo der Mann und die Frau nicht miteinander heiraten durften, weil die Frau zur Zeit der Vereinigung schon mit jemand anderem verheiratet war, oder weil es sich um nahe Verwandte handelt (siehe oben).

Wenn die Verbindung zwischen den Eltern eigentlich erlaubt gewesen wäre, doch die Eltern nicht verheiratet waren, so ist das Kind, das aus dieser Beziehung stammt, entgegen der landläufigen Meinung, kein Mamser.

Wenn die Mutter jüdisch war, aber der Vater nicht, wird das Kind nicht als Mamser angesehen6 Jedoch darf ein Mädchen, das aus einer solchen Beziehung stammt, keinen Kohen heiraten (siehe unten).

Pezua Daka

Ein Mann, dessen Glied zerquetscht oder auf andere Weise verstümmelt ist, darf nicht innerhalb des jüdischen Volkes heiraten. Die Details dieses Gesetzes stehen jenseits des Rahmens dieses Artikels und wer eine Frage zu diesem Thema hat, sollte sie mit einem kompetenten Rabbiner besprechen.7

Mischehen

Es ist für einen Juden verboten, einen Nichtjuden zu heiraten. Diese Sünde wird mit Karet bestraft8 Zusätzlich sagt der Talmud9, dass ein Mann, der diese Sünde begeht, den spirituellen Schutz seiner Brit Mila verliert – der Beschneidung, die den Bund mit Abraham besiegelt.

Selbst wenn ein Jude und ein Nichtjude eine Hochzeitszeremonie hatten, ist diese Ehe nach jüdischem Gesetz ungültig.10 Wenn aus dieser Beziehung ein Kind auf die Welt kommt, wird dieses nicht als jüdisch betrachtet, wenn die Mutter nicht jüdisch war.11

Ehegesetze für einen Kohen

Ein Kohen (Priester, männlicher Nachkomme von Aaron) muss sich an zusätzliche Einschränkungen und Richtlinien halten. Für ihn ist die Heirat verboten, wenn es sich um eine diese Personen handelt:12

  1. Eine geschiedene Frau. Das betrifft sogar die eigene Ex-Frau.
  2. Eine Frau, die eine Chalitza-Zeremonie durchmachte.
  3. Eine Frau, die zum Judentum übergetreten ist. Selbst wenn das in einem frühen Stadium erfolgte, als sie noch ein kleines Kind war.
  4. Die Tochter eines Kohens, die aus einer verbotenen Beziehung eines Kohens stammt – was im jüdischen Gesetz Chalala genannt wird.13
  5. Die Tochter einer jüdischen Mutter und einem nichtjüdischen Vater.14
  6. Eine Frau, die mit einem Mann, den sie nicht heiraten darf, eine sexuelle Beziehung hatte, wie z.B. ein naher Verwandter, ein Mamser oder ein Nichtjude.
  7. Die Witwe eines disqualifizierten Kohens.15

Der Kohen selbst kann seinen Status nie verlieren, doch solange er mit einer Frau verheiratet bleibt, die für ihn verboten ist, bekommt der Kohen keines der Privilegien, die den Kohanim reserviert sindFalls ein Kohen eine dieser Frauen heiratet, ist diese Ehe, trotz der Tatsache, dass sie verboten ist, gültig. Doch solange sie verheiratet bleiben, kann der Kohen keines der ihm reservierten Privilegien erhalten. Er wird z.B. nicht als erster zur Tora gerufen und darf auch nicht mehr den Priestersegen (Birkat Kohanim) geben.16 Seine Kehuna (Priestertum) selbst bleibt ihm allerdings erhalten und kann niemals von ihm weggenommen werden.17 Daher gelten für ihn auch weiterhin die speziellen Verbote, auf die ein Kohen besonders Acht geben soll, wie z.B. keinen Friedhof betreten.

Der Sohn eines Kohens

Ein Junge, der aus einer solchen Beziehung stammt, wird als disqualifizierter Kohen – Chalal – betrachtet. Er hat keines der Privilegien, die dem Kohen zu eigen sind, doch braucht er auch die speziellen für einen Kohen geltenden Verbote nicht zu beachten18. Heiratet ein Kohen eine Frau mit einem nicht-jüdischen Vater, ist der Status eines Kindes aus dieser Ehe unklar19 und daher bekommt er keines der oben erwähnten Privilegien, muss sich aber trotzdem an die speziellen Verbote für Kohanim halten.

Die Tochter eines Kohens

Ein Mädchen soll als Tochter eines Kohens nicht mit einem nicht-Kohen verheirateten werden, der in Tora nicht bewandert ist. Sie sollte jemanden heiraten, der sich mindestens in einem Traktat des Talmuds auskennt. Falls das dem Bräutigam noch fehlt, ist es besser für ihn, vor der Hochzeit eines dieser Traktate zu studieren.20

Zweitehen

  • Wenn eine schwangere Frau sich scheiden lässt oder verwitwet, G'tt behüte, darf sie nicht während ihrer Schwangerschaft wieder heiraten. Zusätzlich sollte eine Frau nach der Geburt vierundzwanzig Monate warten, bevor sie wieder heiraten darf.21 Dieses Gesetz versichert, dass sie ihr Baby angemessen versorgt, ohne dass Spannungen zwischen dem Baby und der Aufmerksamkeit, die ein neuer Ehemann verlangt, dem das Wohl dieses Kindes nicht so sehr am Herzen liegt, entstehen.
  • Heiratet ein Mann eine bereits geschiedene Frau, sollte er sich vergewissern, dass die vorherige Ehe mit einem gültigen Get (jüdischer Scheidungsbrief) beendet wurde. Gleiches gilt für eine Frau, die einen geschiedenen Mann heiraten will. Falls nämlich kein gültiges Get gegeben wurde, bleibt die vorangegangene Ehe trotz zivilrechtlich standesamtlicher Scheidung oder dauerhafter Trennung nach jüdischem Gesetz bestehen. Im Fall dass eine solche Frau ohne gültiges Get einen anderen Mann heiratet, G-tt behüte, wird jedes Kind, das aus jener neuen Beziehung stammt als Mamser betrachtet.
  • Es ist zwar eine Mizwa, die Ex-Frau wieder zu heiraten, doch wenn sie in der Zwischenzeit wieder verheiratet war, ist das nicht mehr möglich.22
  • Eine Frau muss nach der Scheidung oder ihres Mannes Tod, G-tt behüte, mindestens 90 Tage warten, bevor sie wieder heiratet.23 Genauso muss auch eine Frau, die zum Judentum übertritt, 90 Tage warten, bis sie heiraten darf.24
  • Einer Frau, die zweimal verheiratet war, und jeder ihrer Ehemänner unter natürlichen Umständen gestorben ist, könnte es verboten sein, wieder zu heiraten.25 Dieser spezielle Fall ist mit einem Rabbiner im Detail zu besprechen.