"Was soll ich sagen?"

Eines der Situationen, die wir gerne vermeiden, ist das Trösten von Trauernden. Aber es ist auch Akt der Menschenliebe und eine sehr wichtige Mizwa, ganz besonders in der Schiwa-Woche. Es sind die ersten sieben Tage nach dem Tod. In Wirklichkeit ist es eine nicht schwere Aufgabe, denn Ihre Anwesenheit reicht aus.

Anleitung:

Besuchen Sie trauernde Personen so häufig, wie Sie es für angebracht halten.Besuchen Sie trauernde Personen so häufig, wie Sie es für angebracht halten. In einem traditionellen Schiwa-Haus finden morgens und abends G-ttesdienste statt. Findet sich ein Minjan ein, wird das Trauer-Kadisch gesprochen. Uns seien Sie versichert: Ihre Anwesenheit zu diesen G-ttesdiensten wird sehr begrüßt!

Setzen Sie sich in die Nähe des Trauernden. Gestatten Sie dem Trauernden das Gespräch zu eröffnen. Auch die Gesprächsrichtung sollten wir dem Trauernden überlassen. Sollte dem Trauernden zum Weinen zu Mute sein, weinen Sie mit! Wenn der Trauernde eine Pause von seinem Kummer benötigt, sprechen Sie über Belangloses, wie über das Wetter. Wichtig aber ist, dass Sie auf Signale achten, ab wann Ihre Anwesenheit nicht mehr gewünscht wird.

Sollte das der Fall sein, stehen Sie auf und sagen: „Möge G-tt dich, gemeinsam mit allen Trauernden von Zion und Jerusalem trösten.“ Entfernen Sie sich leise.

Weitere Details:

  • Beachten Sie die traurige Atmosphäre. Vermeiden Sie herzliche Willkommensgrüße und Zeremonien, sowie Abschiedsgeschenke.
  • Meist reicht Ihre Anwesenheit aus um Trost und Zuspruch zu spenden. Sollten Sie dennoch den Wunsch haben, etwas mitzubringen, dann meist nur eine koschere Mahlzeit für den Trauernden.
  • Wir sagen nicht zum Trauernden, „Was kannst du machen? Du kannst nicht die Wege der Welt ändern.“ Sobald ein Leben zu Ende geht, ist es Zeit, dass himmlische Dekret mit Liebe zu akzeptieren.
  • Traditionell besuchen wir keine Trauernden am Schabbat.
  • Manchmal reichen tröstende Worte aus. Sollte der Familienernährer verstorben sein, richten Sie einen Unterstützungsfond für die Familie ein!
  • Wenn Sie keinen persönlichen Besuch dem Trauernden abstatten können, übermitteln Sie Ihre Kondolenz mit einem Telefonat oder Beileidsschreiben.