Es ist falsch, wenn wir annehmen, dass nur die Eingangstür unseres Hauses eine Mesusa benötigt. Sollten wir nur eine Mesusa besitzen, gehört sie selbstverständlich dort hin, denn es ist besser, eine Mesusa angebracht zu haben als gar keine. Aber die Wahrheit ist, dass jeder Raum im Haus oder im Büro eine Mesusa benötigt, damit wir die Mizwa von Mesusa richtig erfüllen.
Jeder Raum, der 4 x 4 Ellen, also ca. 1,85 x 1,85 Meter = 3,43 m² misst, benötigt eine Mesusa. Vorraussetzung ist, dass der Raum eine Türöffnung hat. Sollte der Raum kleiner als 1,85 m in seiner Breite oder Länge sein, wird beim Anbringen der Mesusa kein Segensspruch gesagt.
Nur solche Eingänge benötigen eine Mesusa, die zwei Türpfosten mit einer verbindenden Oberschwelle haben. Fehlt diese Vorraussetzung, sollten wir einen Rabbiner um Rat fragen. Er wird dann entscheiden, ob der fragliche Eingang eine Mesusa benötigt oder nicht.
An Türen von Badezimmern und Toiletten wird niemals eine Mesusa angebracht.
Garagentüren, Heizungskeller, Schuppen oder Zwischenböden benötigen eine Mesusa, vorausgesetzt, sie erfüllen die Mindest-Quadratmetergröße von 3,43. Der Eingang zu einem Zwischenboden muss mindestens 10 Handbreiten, ca. 81 cm, hoch sein.
Eine Dachkammer benötigt ebenfalls eine Mesusa, es sei denn, sie ist nur durch eine Falltür, also durch eine horizontale Öffnung anstatt einer regulär vertikalen Tür an der Wand, zu betreten.
Vorbauten oder Veranda’s benötigen eine Mesusa. Es gibt unterschiedliche Meinungen, wo wir die Mesusa am Türrahmen platzieren, z.B. ob die Mesusa am rechten Türpfosten in Blickrichtung zur Haustür angebracht werden soll, oder in Blickrichtung zur Tür, die auf die Veranda führt.
Eine Mesusa an der Gartentür anzubringen sind wir nur dann verpflichtet, wenn die Gartentür mit einer Oberschwelle verbunden ist.
Mesusa am Arbeitsplatz:
Neben der Verpflichtung im eigenen Haus, müssen wir auch im eigenen Büro oder im Ladengeschäft eine Mesusa anbringen, allerdings ohne Segensspruch.
Arbeiten wir für einen Nicht-Juden oder mieten von ihm ein Büro, bringen wir eine Mesusa ohne Segensspruch an.
Mieten wir allerdings nicht selbst das Büro an und besteht die Möglichkeit, dass dieses Büro jederzeit umziehen kann, sind wir von der Mizwa, eine Mesusa anzubringen, befreit.
Auch wenn eine nicht-jüdische Hilfskraft bei uns wohnt, sind wir verpflichtet, an ihre Tür eine Mesusa anzubringen, denn sie wohnt in unserem Haus und wir können ihr jederzeit auch einen anderen Raum im Haus zuweisen.
Unbenutzte Türen, die verschlossen, also wirklich am Türrahmen zugenagelt sind, benötigen keine Mesusa. Allerdings benötigt ein Eingang, der durch Möbelstücke versperrt, oder eine Tür, die normalerweise verschlossen ist, eine Mesusa.
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