Die Braut und der Bräutigam werden von den Eltern des Hochzeitspaares zur Chuppa geführt.

Diese Begleitpersonen, - es können auch Geschwister oder enge Freunde der Brautleute sein, - unterstützen und ermutigen das junge Paar auf dem Weg zum bedeutsamsten Augenblick ihres Lebens. Sie sollen dafür sorgen, dass das Brautpaar auf ihrem Weg zur Chuppa nicht emotional überwältig wird. Auch gleicht das Brautpaar einem Königspaar, das immer Gefolge um sich hat. Am Hochzeitstag, wo sich Braut und Bräutigam wie Königin und König fühlen, begleitet sie ihre persönliche „Ehrengarde“.

Die Begleitpersonen zur Chuppa müssen verheiratete Paare sein, die als ein lebendiges Beispiel der Liebe und einer glückliche Ehe dienen.

Die Begleitpersonen zur Chuppa müssen verheiratete Paare sein, die als ein lebendiges Beispiel der Liebe und einer glückliche Ehe dienenOffiziell besteht die Eskorte aus vier Personen, aber weitere Personen der Hochzeitsgesellschaft können zum Gefolge des Brautpaares gehören, wie z.B. die Großeltern von Braut und Bräutigam.

Können die Eltern von Braut und von Bräutigam dieses Ritual nicht wahrnehmen können, kann auch ein anderes jüdisches Ehepaar diese Ehre erhalten – z.B. die Großeltern, verheiratete Geschwister, Tante und Onkel, enge Freunde, Rabbiner und Rebbezin. Das trifft auch zu, wenn die Eltern der Braut oder des Bräutigam geschieden sind, oder wenn – G-tt behüte – ein Elternteil verwitwet ist.

Es gibt auch den Brauch, keine hochschwangere Frau als Begleitung zu nehmen. Das soll aber nicht bedeuten, dass die geschiedenen oder verwitweten Eltern, oder die schwangere Brautmutter diese Gelegenheit ausschlagen sollte. Sensibel angegangen, ist es für das Publikum nicht „wirklich“ erkennbar, wer zur eigentlichen Eskorte gehört.

In einigen Fällen kann eine Ausnahme gemacht werden, wo ein nicht verheiratetes aber eng miteinander verbundenes Paar – wie z.B. ein Vater und die Schwester der/des Braut/Bräutigam – die Begleitpersonen stellen können. Fragen Sie diesbezüglich Ihren Rabbiner.

Der Bräutigam von seinen Eltern begleitet und die Braut von ihren. In chassidischen Gemeinden wird der Bräutigam von seinem Vater und Schwiegervater begleitet, wobei sein Vater zu seiner Rechten geht. Ebenso wird die Braut von ihrer Mutter und Schwiegermutter begleitet, wobei ihre Mutter zu ihrer Rechten geht.