Den Gesetzen der Tora zufolge besteht die Hochzeit aus zwei Teilen. Der erste Schritt wird Kidduschin genannt, gewöhnlich als „Verlobung“ übersetzt, der zweite Schritt ist als Nisu’in bekannt, die Finalisierung des Hochzeitsaktes. Kidduschin und Nisu’in werden erfolgreich unter der Chuppa durchgeführt: Mit Kidduschin verstehen wir, sobald der Bräutigam seiner Braut den Ring auf den Finger steckt und Nisu’in geschieht durch die „Chuppa“ – der Ehemann ist mit seiner Frau unter einen Dach vereint mit der Absicht der Ehe.
Kidduschin bedeutet „Heiligung“! Es kennzeichnet die Einmaligkeit der jüdischen Ehe, wo G-tt höchstpersönlich im Haus zugegen ist und somit die Beziehung zu einer neuen Ebene der Heiligkeit erhöht.
Die Mizwa der Hochzeit wird mit einem Becher Wein durchgeführt. „Wein lässt das Herz des Mannes hochleben“ und es gibt keine weitere Mizwa, die mit mehr Freude zelebriert, wird als eine Hochzeit. Der Rabbiner hält den Becher mit Wein und spricht den Segensspruch über diesen, gefolgt von den Verlobungssegen. Damit danken wir G-tt, dass er uns mit der Verlobungs-Mizwa geheiligt hat, bevor die Hochzeit vollendet wird. Dem Bräutigam und der Braut wird der Wein zum Trinken gegeben, von dem sie aber nur einen kleinen Schluck nehmen.
Der Bräutigam steckt nun seiner Braut den Hochzeitsring an ihren Finger. Während er ihr den Ring ansteckt, spricht er: „Mit diesen Ring bist du mir angeheiligt nach den Gesetzen von Moses und Israel.“ Der Verlobungsakt muss von mindestens zwei koscheren Zeugen bezeugt werden, um Gültigkeit zu erlangen.
Für weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema, siehe Die Verlobung in unserem Hochzeitshandbuch.
Diskutieren Sie mit