Als generelle Regel beim Umzug in ein neues Haus gilt, dass die eigenen Mesusot nicht mitgenommen werden dürfen, weil Mesusot nicht vom Türpfosten zu entfernen sind. Kein Raum soll ohne Mesusa sein, es sei denn, der Nachmieter/-bewohner bringt seine eigenen Mesusot mit.
Wenn wir also in ein neues Haus oder eine neue Wohnung ziehen und wir wissen, dass der Nachmieter jüdisch ist, dürfen die Mesusot nicht entfernt werden. Es sei denn, wir müssen eine Zerstörung oder Verunstaltung der Mesusot befürchten.
Sollte der neue Bewohner seine eigenen Mesusot besitzen und er wünscht, diese anbringen zu dürfen, kann er die alten Mesusot zum Zwecke der Anbringung seiner eigenen abnehmen. Der neue Bewohner kann uns aber auch den Auftrag erteilen, die alten Mesusot zu entfernen. Diese Bedingungen sind ernsthafte jüdische Gesetze und sollten nicht oberflächlich behandelt werden. Ergeben sich mit dem Entfernen der Mesusot Fragen, ist unbedingt ein kompetenter Rabbiner zu Rate zu ziehen.
Möchte der neue Bewohner unsere Mesusot haben, dürfen wir unsere Mesusot nicht mitnehmen. Sollten unsere Mesusot sehr hochwertig und teuer sein, tauschen wir diese durch nicht so teuere, aber 100 % koschere, vor unserem Auszug aus. Ein Mesusa-Gehäuse dürfen wir auf jeden Fall durch ein billigeres Exemplar ersetzen!
Wir können vom Nachmieter verlangen, dass er unsere Mesusot zum marktüblichen Preis abkauft.
Sollten wir uns gerade im Umzug befinden und zeitgleich zwei Häuser besitzen, sind wir verpflichtet, in beiden Häusern Mesusot anzubringen.
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