Ein zinsloses Darlehen zu vergeben ist nicht nur freundlich, sondern auch eine Mizwa (siehe Ex. 22:24). Dieses Darlehen soll so hoch sein, wieviel der Leihende braucht, und wieviel Sie als Darlehen geben können. Wenn er Sie um ein Darlehen bittet und Sie geben ihm nichts, wird sein Weinen im Himmel gehört – und das könnte gefährlich für Sie ausgehen. Andererseits, geben Sie ihm das Darlehen: „Du sollst G-tt rufen und ER wird dir antworten, du sollst weinen und ER wird sagen, ‚Ich bin da.’“ (Isaja 58:9)
Zinsloses Geld zu geben ist die höchste Form der Zedaka (Wohltätigkeit), noch größer, als Geld nur zu verteilen. Eine solche Geldzuweisung kann den Empfänger zwar einen Tag oder länger am Leben halten, aber das Geld in Form eines Darlehens zu geben, verschafft dem Darlehensnehmer eine weitere Selbstständigkeit, indem er sich selbst wieder helfen kann. Deshalb wird von jeder jüdischen Gemeinde verlangt, mindestens eine Institution zu unterstützen, die zinslose Darlehen vergibt.
Im Unterschied zur Zedaka gilt ein zinsloses Darlehen für arme und reiche Menschen gleichmaßenWas wäre wenn sich nun jemand, der gar nicht arm ist, Geld zinslos leihen möchte, um noch mehr Geld zu verdienen? Dann ist es zwar nicht schön, demjenigen Geld zu geben, - es ist aber trotzdem immer noch eine Mizwa. Im Unterschied zur Zedaka gilt ein zinsloses Darlehen für arme und reiche Menschen gleichmaßen.
Einige wichtige Details:
- Verleihen Sie kein Geld an jemanden von dem Sie annehmen, dass er Ihr Geld nicht zurückzahlen wird.
- Es ist ausdrücklich zwei Juden verboten, unter sich ein verzinstes Darlehen auszuhandeln. Sollte das Darlehen für geschäftliche Belange sein, muss ein halachischer Vertrag ausgearbeitet werden, der den Darlehensgeber als Partner in das Geschäft mit aufnimmt. Der Darlehensgeber muss am Gewinn beteiligt werden. Diese Art Verträge sollten mit einem Rabbiner vorher abgesprochen werden.
- Setzen Sie den Darlehensnehmer nicht unter Druck und verlangen Sie keine Rückzahlung, wenn er dazu unfähig ist. Besuchen Sie ihn nicht! Wenn es aber unvermeidlich ist, dann erwähnen Sie nicht das Darlehen, sodass der Darlehensnehmer nicht verängstig wird oder sich beschämt fühlt.
- Alle sieben Jahre, dem Schabbatjahr, werden alle Darlehen für ungültig erklärt. Ein Rabbiner erklärt Ihnen, wie Sie trotzdem Ihre Ansprüch über das Schabbatjahr hinaus behalten.
- Kein Darlehen sollte ohne Zeugen oder schriftlichen Vertrag gegeben werden.
Diskutieren Sie mit