Frage

Unsere Nachbarin im Obergeschoss hatte ein großes Leck in ihrem Badezimmer, und da wir in einem Mehrfamilienhaus wohnen, wurden dadurch zwei Wände in unserer Wohnung beschädigt. Die Wände müssen repariert und gestrichen werden. Da der Raum durch das Streichen von nur zwei Wänden unansehnlich wird, müssen wir den ganzen Raum neu streichen.

Unsere Nachbarin ist nicht gegen solche Ereignisse versichert (ihre Entscheidung).

Meine Frage lautet: Ich hatte geplant, das Zimmer zu streichen, noch bevor die Flut kam. Zahlt meine Nachbarin für den Schaden und wir für den Anstrich (oder teilen wir uns die Kosten für den Anstrich), oder zahlt sie die vollen Kosten für den Schaden und den Anstrich aller vier Wände?

Antwort

Bevor wir darüber sprechen, ob Ihre Nachbarin verpflichtet ist, für das Streichen aller Wände oder nur zweier Wände zu zahlen, müssen wir zunächst genau herausfinden, was passiert ist, und feststellen, ob sie tatsächlich für irgendwelche Schäden aufkommen muss.

Die wichtigsten Fragen sind: a) Ist das Leck auf Fahrlässigkeit der Nachbarin zurückzuführen, oder hat sie alles in ihrer Macht Stehende getan, um ihr Leitungssystem instand zu halten, und ist das Leck ohne ihr Verschulden entstanden? b) Hat die Nachbarin, nachdem sie von dem Leck erfahren hat, versucht, sich umgehend darum zu kümmern?

Eine Person ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Eigentum und ihre Besitztümer keine Schäden an anderen verursachen. Wenn eine Person jedoch ihrer Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Bewachung ihres Eigentums nachgekommen ist, es jedoch zu einem unvorhersehbaren Unfall gekommen ist und ihr Eigentum das Eigentum einer anderen Person beschädigt hat, ist sie nicht zur Zahlung verpflichtet.1

In Ihrem Fall bedeutet dies, dass Ihre Nachbarin, wenn sie einen qualifizierten Klempner mit der ordnungsgemäßen Installation der Rohrleitungen unter Verwendung hochwertiger Materialien beauftragt hat, in den meisten Fällen ausreichend dafür gesorgt hat, dass ihr Eigentum keine Schäden verursacht, und sie ihrer Verpflichtung zur Bewachung ihres Eigentums nachgekommen ist.

Sobald jedoch ein Leck auftritt, ist Ihr Nachbar verpflichtet, sich so schnell wie möglich darum zu kümmern. Wenn er nach Feststellung des Lecks fahrlässig gehandelt hat und dadurch Schäden entstanden sind, ist er zur Zahlung verpflichtet. Wenn er das Leck nachts festgestellt hat und daher keinen Klempner mehr erreichen konnte, haftet er nicht für die Schäden.2

Schäden bewerten

Angenommen, Ihre Nachbarin hat fahrlässig gehandelt und muss für den Schaden aufkommen. Dann stellt sich noch die Frage, wie viel sie zahlen muss.

In der Regel wird der Wert eines Gegenstands vor dem Schaden und der aktuelle Wert ermittelt, und der Verursacher des Schadens zahlt die Differenz.

Dies gilt jedoch nur für Gegenstände, die nicht repariert werden können. Bei Gegenständen, die repariert werden können gehandelt hat, sind die meisten halachischen Autoritäten der Meinung, dass Sie den Wertverlust nicht bewerten müssen. Vielmehr müssen Sie die vollständigen Reparaturkosten übernehmen.3

Wer zahlt für die Farbe?

Obwohl wir festgestellt haben, dass in diesem Fall Ihr Nachbar für die vollständigen Reparaturen aufkommen müsste, muss er möglicherweise nicht alle vier Wände neu streichen.4

Da das Leck nur zwei der Wände direkt beschädigt hat, ist der „Schaden“, der an den beiden anderen Wänden entstanden ist, indirekt, da die beiden anderen Wände nicht mehr ästhetisch ansprechend sind, wenn Sie nur die beiden beschädigten Wände streichen. Wenn das Eigentum einer Person indirekt das Eigentum einer anderen Person beschädigt („gerama“), kann das rabbinische Gericht Ihren Nachbarn technisch gesehen nicht zur Zahlung verpflichten.

Dennoch sollte Ihr Nachbar für alle vier Wände aufkommen, um das begangene Unrecht vollständig wiedergutzumachen. Schließlich ist es verboten, das Eigentum eines anderen auch nur indirekt zu schädigen.5

Wenn also festgestellt wird, dass Ihr Nachbar fahrlässig gehandelt hat und zur Zahlung verpflichtet ist, ist er nur verpflichtet, für den tatsächlichen Schaden aufzukommen. Er sollte jedoch auf eigene Kosten die anderen Wände streichen.