Leihen und Verleihen von Waren im jüdischen Recht
Bevor wir uns der Frage zuwenden, ob etwas als Währung gilt, müssen wir zunächst erklären, welchen praktischen Unterschied dies macht.
In den meisten Fällen ist es nach jüdischem Recht unerheblich, ob es sich um „echtes Geld“ handelt oder nicht, solange etwas einen Geldwert hat. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wir konzentrieren uns auf die vielleicht praktischste (und am häufigsten missachtete): die Zinsgesetze.
Leihgaben – Maß für Maß
Wie Sie sicher wissen, ist es einem Juden gemäß der Tora verboten, einem anderen Juden Geld gegen Zinsen zu leihen oder zu verleihen (Wucher). Dieses Gesetz gilt nicht nur für Geld, sondern auch für Waren (z. B. dürfen Sie jemandem keine 5 Pfund Äpfel leihen und erwarten, dass er Ihnen 6 Pfund zurückgibt).1
Nach der Bibel wäre es erlaubt, die gleiche Menge an Waren auszuleihen, zu verwenden und zurückzugeben. In vielen Situationen haben die Rabbiner dies jedoch verboten, da der Wert der Waren gestiegen sein könnte (z. B. waren die 5 Pfund Äpfel beim Ausleihen 5 US-Dollar wert, sind jetzt aber 8 US-Dollar wert). Diese verbotene Praxis wird als se'ah b'se'ah („Maß für ein Maß“) bezeichnet.2
Aus diesem Grund müssen „Darlehen“ von Waren auf der Grundlage des Wertes der Ware zum Zeitpunkt der Ausleihe erfolgen. Wenn Sie die Ware zurückgeben möchten, müssen Sie den Betrag zurückgeben, der dem Wert der Ware zum Zeitpunkt der Ausleihe entspricht (z. B. Äpfel im Wert von nur 5 US-Dollar, auch wenn dies jetzt weniger als die 5 Pfund sind, die ausgeliehen wurden).
Bei Währungen kann man jedoch einfach den gleichen Geldbetrag leihen und zurückgeben.3
Ausnahmen: Wann ist es erlaubt, geliehene Waren zurückzugeben?
Um ein wenig abzuschweifen: Es gibt drei allgemeine Ausnahmen von der Regel, keine geliehenen Waren zurückzugeben:
- Wenn Sie eine sehr kleine Menge, wie z. B. ein Brot, ausleihen, ist es erlaubt, ein Brot zurückzugeben, da eine mögliche Preisdifferenz im Allgemeinen als unbedeutend angesehen wird.4
- Wenn der Entleiher selbst eine kleine Menge der Art von Ware besitzt, die er entleiht, ist es ihm gestattet, mehr von dieser Ware zu entleihen.5
- Wenn die betreffende Ware einen festen Marktpreis hat und leicht verfügbar ist, ist es zulässig, einen gleichwertigen Artikel auszuleihen und zurückzugeben.6
Bitcoin und Fremdwährung
Nachdem wir einen praktischen Unterschied zwischen Währung und Ware erläutert haben, können wir uns Bitcoin zuwenden.
Nach jüdischem Recht ist „Währung“ definiert als etwas, das die souveräne Regierung als gesetzliches Zahlungsmittel des Landes erklärt hat, und/oder als allgemein akzeptierte Währung, die in diesem Gebiet für Transaktionen verwendet wird.7
Ausgehend von dieser Definition ist klar, dass Bitcoin derzeit nicht den Status einer Währung nach jüdischem Recht hat. Wie die meisten ausländischen Währungen werden sie als Ware angesehen. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie, wenn Sie sich von jemandem Bitcoin leihen, den Wert der geliehenen Bitcoin zurückzahlen müssen, nicht die tatsächlichen Bitcoin.
Die Gesetze zum Wucher sind zwar manchmal komplex, aber unsere Weisen warnen davor, dass das Verbot des Wuchers in vielerlei Hinsicht viel strenger ist als andere Geldverbote.8 Tatsächlich sind die Gesetze zum Wucher so wichtig und besonders sind, dass die Tora uns sagt, dass wir es verdienen, ins Gelobte Land zu kommen, wenn wir diese Gesetze genau befolgen.9 Möge dies in unseren Tagen schnell geschehen!
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