1. Der heutige Wochenabschnitt berichtet vom Gebot der Darbringung der Bikurim – der Erstlingsfrüchte, welche zu den besten Früchten gehören müssen, die unser heiliges Land, hervorgebracht hat, möge es bald, in unseren Tagen durch Moschiach Zidkenu, den gesalbten König wieder erbaut und errichtet werden, und wieder, wie einst, zu einem Land werden, in dem Milch und Honig fließen.
Man nimmt also von den ersten Früchten, noch bevor man sich selber etwas von ihnen zugute kommen lässt, und bringt sie in den Tempel, um dort dem Ewigen, gelobt sei er, für den Segen zu danken, welcher Er den Früchten der Erde hat zuteil kommen lassen.
Die Erstlingsfrüchte glichen nicht den anderen Opfern, welche auf dem Altar verbrannt wurden, sondern sie wurden dem Priester gegeben. Wir lernen daraus zweierlei: Als Erstes sehen wir, dass man vom Ertrag der Früchte der Erde, die ja erst wachsen, nachdem man gejätet, gesät und all die anderen Arbeitet verrichtet hat, welche für das Wachsen der Früchte notwendig sind, nicht zuerst sich selber nehmen darf, sondern sie zuerst heiligen muss, indem man einen Teil dem Priester gibt.
Nun wird gewiss ab und zu die Behauptung aufkommen, dass man zwar einen Teil des Ertrags für heilige Zwecke abgeben muss, warum aber muss dieser Teil gerade von den besten und schönsten Früchten sein – nach der ganzen harten Arbeit, die man sich gemacht hat? Wenn man aber darüber nachdenkt, wird man erkennen, dass diese Behauptung daher stammt, dass es am Glauben fehlt, dass diese Früchte mir vom Ewigen geben wurden und man meint dass „meine Kraft und die Macht meines Arms mir diesen Wohlstand verschafft haben“1.
Wenn man aber drüber nachdenkt, wird man feststellen dass diese Auffassung jenem selbstverständlichen G“ttvertrauen zuwider läuft, welches ohne Ausnahme bei jedem Juden vorhanden ist. Mann muss dieses G“ttvertrauen nur freisetzen, damit es im tagtäglichen Leben wirken kann.
Dasselbe Gebot beinhaltet eine weitere wichtige Lehre: die Erstlingsfrüchte werden nicht auf dem Altar des Tempels verbrannt, sondern sie werden dem Priester gegeben, welcher sie nutzen, indem sie sie essen u. dgl..
Bei den Erstlingsfrüchten gilt also, dass selbst der physische Geschmack der Früchte geheiligt – in den Tempel gebracht werden – kann, wenn man sich entsprechend vorbereitet und so zum Priester wird.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, so kann man dem Heiligen, gelobt sei er, durch das Essen der Früchte ebenso dienen, wie durch das Darbringen und Verbrennen eines Ganzopfers oder anderer Gaben im Tempel.
Denn dies ist eine der Grundlagen der Chassidus-Lehre: Man kann und soll dem Ewigen, gelobt sei Er, nicht nur beim Beten und beim Torastudium dienen, sondern eben beim Essen und durch das Essen; während man seinen Geschäften nachgeht, und gerade dadurch, dass man seinen Geschäften nachgeht. Es versteht sich jedoch von selbst, dass diese Weise des G“ttesdienstes einer gründlicheren Vorbereitung bedarf, aber auch eine größere Belohnung in sich birgt.
Und in diesem Sinn besteht die Pflicht des Darbringens der Erstlingsfrüchte weiter fort auch zur Zeit des Exils und selbst außerhalb des Landes Israel. Wenn man auch an einem einfachen Wochentag über alles, was man hat, aus tiefem Herzen sagt, dass all dies das ist, „...was Du mir gegeben hast“, so wird dadurch dies dadurch geheiligt, so dass das Nutzen aller Dinge zum G“ttesdienst wird.
Auf das ganz einfache Darbringen der Erstlingsfrüchte im Tempel, folgte der Segen2, dass man im kommenden Jahr dieses Gebot wiederum mit Freude ausführen werden könne. So bewirkt auch heute das Einsetzen und Ausnutzen des Eigentums, welches uns von G“tt gegeben wurde, so wie Er es von uns verlangt, dass man dieses Gebot auch im kommenden Jahr wiederum erfüllen kann, und zwar in noch größerem Ausmaß, mit noch mehr Zufriedenheit und noch mehr Freude, da man bei allem Heiligen immer hinzufügen muss3.
Kunst von Sefira Lightstone.
Fußnoten
1.
Der Sefer Mizwot Gadol (Verbot 24) rechnet dies zu den negativen Geboten der Tora
2.
Tanchuma, zu Beginn von Wochenabschnitt Ki Tawo, Raschi Ki Tawo 27:16.
3.
Dwarim 26:11 und bei unseren Meistern seligen Andenkens in der Auslegung dieses Schriftverses, Aus dem, was der Rambam in Hilchot Measser Scheni, Kapitel 11, Anweisung 26 am Ende sagt, geht hervor, dass es erforderlich ist, dass: ich mich freute und (andere) daran erfreute.
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