Lieber Leser,

zu Beginn der Sidra Behar befasst die Tora sich mit dem Gebot der Schmitta (Lev. 25:2): „Wenn ihr in das Land kommt, welches Ich euch gebe, dann soll das Land einen Schabbat für G-tt feiern.“ Und später in der der Tora heißt es (Deut. 15:1-2): „Am Ende von sieben Jahren sollst du eine Schmitta halten. Und dies ist das Anliegen von Schmitta: Jeder Gläubiger soll seine Schuldforderung gegen seinen Nebenmenschen erlassen; er darf seinen Nebenmenschen und seinen Bruder nicht auf Zahlung drängen, denn eine Schmitta hat er vor G-tt ausgerufen.“

Zwei der grundlegenden Schmitta-Gesetze sind diese: Alle noch ausstehenden persönlichen Schulden sind durch die Schmitta, die am Ende dieses besonderen Jahres in Kraft tritt, aufgehoben. Zweitens: Schulden, die bei einem Bet Din (rabbinischen Gerichtshof) eingetragen worden sind, werden von der Schmitta nicht betroffen, sondern können weiterhin eingezogen werden. – Wenn jemand vor der Schmitta Geld leiht, wird er darauf hingewiesen, dass die redlichste Handlungsweise für ihn darin besteht, die Anleihe schon vor dem Ende des Jahres zurückzuzahlen, an dem sie sonst nicht mehr einkassiert werden könnte. Wenn der Gläubiger dagegen die Anleihe bei einem Bet Din registriert, so bleibt sie bestehen, und der Schuldner kann dann die Rückzahlung nicht verweigern.

Das Prinzip von Schmitta nun sollte auch in unseren Beziehungen zu G-tt in Anwendung kommen; denn hier sind wir die „Schuldner“, und G-tt ist der „Gläubiger“. G-ttes Segnungen erhalten wir nicht als freies Geschenk, sondern wir müssen für sie „zahlen“. Sie sind uns auf Kredit gegeben, weil G-tt es wünscht, dass wir Seine Gunstbezeigungen auch verdienen, statt sie als bloße milde Gabe hinzunehmen.

Schabbat Schalom