Allgemeiner Überblick: In diesem Tora-Abschnitt werden hauptsächlich verschiedene Formen von Zaraat-Ausschlag beschrieben. Sie entstehen, wenn wir Klatsch verbreiten, was verboten ist. Außerdem werden bestimmte Kleidungs-Verfärbungen beschrieben, die "Kleidungs-Zaraat" darstellen.
Erste Alija: Das jüdische Volk wird bezüglich der rituellen Unreinheit einer Frau, die ein Kind geboren hat, unterrichtet. Die Zeitspanne der rituellen Unreinheit richtet sich danach, ob das Kind ein Junge oder ein Mädchen ist. Am Ende dieser Zeitspanne taucht die Mutter in einer Mikwe (rituellem Bad) ein und hat bestimmte Opfer im Tempel darzubringen. Es wird hier auch erwähnt, dass ein Junge am achten Tag seines Lebens beschnitten werden soll. Dann werden die Gesetze bezüglich Zaraat (Hautverfärbung, die oft ungenau als "Lepra" übersetzt wird) beschrieben. Sie macht einen Menschen rituell unrein. In dieser Alija werden verschiedene Formen weißer Hautverfärbungen behandelt. Wer die Zaraat-Symptome hat, muss von einem Priester begutachtet werden. Wenn die Verfärbung "verdächtig" erscheint, erklärt der Priester den Menschen entweder sofort als rituell unrein oder schickt ihn bis zu zwei Wochen in Quarantäne.
Zweite Alija: Am Ende der Quarantäne erklärt der Priester den Menschen entweder als rituell rein oder unrein. Dann wird besprochen, was zu tun ist, wenn sich Zaraat weiter verbreitet, nachdem er für rituell rein erklärt worden ist, oder wenn sich rohe Haut in der Zaraat befindet, oder wenn sich Zaraat am ganzen Körper ausgebreitet hat.
Dritte Alija: Wir lernen die Zaraat-Gesetze für den Fall, dass Zaraat nach einer Hautinfektion auftritt.
Vierte Alija: Wir lernen die Zaraat-Gesetze für den Fall, dass Zaraat nach einer Hautverbrennung auftritt.
Fünfte Alija: In dieser Alija lernen wir, dass Zaraat auch an Hautpartien auftreten kann, die mit Haaren bedeckt sind. Die Symptome und Gesetze in einem solchen Fall sind anders als in dem regulären Fall. Am Ende dieses Abschnittes werden die Gesetze für den Fall besprochen, dass mehrere weiße Hautpartien auftreten.
Sechste Alija: In diesem Abschnitt wird Zaraat auf einem unbehaarten Flecken sowie weiße Verfärbungen mit roten Streifen behandelt, die am ganzen Körper auftreten können. Außerdem wird besprochen, was der tun muss, der an Zaraat leidet. Die Hauptsache ist, dass derjenige außerhalb der Stadt bleiben muss, bis sein Leiden abgeklungen ist. Dann wird "Bekleidungs-Zaraat" beschrieben: Das ist eine grüne oder rote Verfärbung, die bestimmte Stoffarten befallen kann. Das Kleidungsstück wird dem Priester gezeigt, der es für zwei Wochen in Quarantäne legt.
Siebende Alija: Am Schluss der Quarantäne-Zeit wird das Kleidungsstück entweder als rein oder als unrein erklärt, oder es wird ganz beziehungsweise teilweise verbrannt (das verfärbte Teil wird in diesem Fall herausgerissen und verbrannt).
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