Lieber Leser,

in der vorwöchentlichen Sidra (Deut. Kap. 15) spricht die Tora vom Schmitta-Jahr (dem siebten oder "Schabbat"-Jahr). Das mit dem bevorstehenden Rosch Haschana 5782 (06.09.2021) beginnende Jahr ist ein solches. Seine besondere Bedeutung muss verstanden sein. Es muss darauf hingewiesen werden, dass wir diese Einrichtung von Schmitta auf unsere direkten Beziehungen zu G-tt anwenden sollten.

Zwei der grundlegenden Bestimmungen von Schmitta sind diese:

  1. Alle unbezahlten Schulden verfallen automatisch durch Schmitta, und zwar mit Wirkung vom Ende dieses speziellen Jahres, in seinem allerletzten Augenblick.
  2. Schulden dagegen, die bei einem Bet Din (einem rabbinischen Gerichtshof) registriert worden sind, werden von Schmitta nicht berührt sondern dürfen einkassiert werden.

In unseren Beziehungen zu G-tt sind wir die Schuldner, und G-tt ist der Gläubiger. G-ttes Segnungen werden uns auf Kredit gegeben, und Er will, dass wir Seine Gunstbezeigungen verdienen, statt sie allein als milde Gaben zu betrachten (vgl. Sprüche der Väter 3, 20: "... das Hauptbuch ist geöffnet, und die Hand schreibt, und wer borgen will, er komme und borge ...").

Es wird von uns erwartet, dass wir G-ttes Segnungen mit gleicher Münze zurückzahlen: Durch den Segen der Kinder – indem wir sie getreu der Tora-Tradition erziehen; durch den Segen des Lebens – indem wir ein der Tora gemäßes Leben führen; durch den Segen des Lebensunterhaltes – indem wir einen Teil unseres Einkommens (mindestens 10 bis 20 Prozent) für Zedaka (wohltätige Zwecke) geben.

Schabbat Schalom