Lieber Leser,

zu Beginn der Sidra Behar befasst die Tora sich mit dem Gebot der Schmitta (Lev. 25:2): „Wenn ihr in das Land kommt, welches Ich euch gebe, dann soll das Land einen Schabbat für G-tt feiern.“ Und später in der der Tora heißt es (Deut. 15:1-2): „Am Ende von sieben Jahren sollst du eine Schmitta halten. Und dies ist das Anliegen von Schmitta: Jeder Gläubiger soll seine Schuldforderung gegen seinen Nebenmenschen erlassen; er darf seinen Nebenmenschen und seinen Bruder nicht auf Zahlung drängen, denn eine Schmitta hat er vor G-tt ausgerufen.“

Zwei der grundlegenden Schmitta-Gesetze sind diese: Alle noch ausstehenden persönlichen Schulden sind durch die Schmitta, die am Ende dieses besonderen Jahres in Kraft tritt, aufgehoben. Zweitens: Schulden, die bei einem Bet Din (rabbinischen Gerichtshof) eingetragen worden sind, werden von der Schmitta nicht betroffen, sondern können weiterhin eingezogen werden.

Das Prinzip von Schmitta nun sollte auch in unseren Beziehungen zu G-tt in Anwendung kommen; denn hier sind wir die „Schuldner“, und G-tt ist der „Gläubiger“. G-ttes Segnungen erhalten wir nicht als freies Geschenk, sondern wir müssen für sie „zahlen“. Sie sind uns auf Kredit gegeben, weil G-tt es wünscht, dass wir Seine Gunstbezeigungen auch verdienen, statt sie als bloße milde Gabe hinzunehmen. In den „Sprüchen der Väter“ (3:20) ist dies so ausgedrückt: „Das Hauptbuch ist offen, die Hand schreibt, und wer borgen will, komme und borge.“ Auch hier ist der Akzent auf „Borgen“ und „Verleihen“ gelegt, nicht auf ein „Geschenk“ oder die „Annahme einer Gabe“.

Unsere Rückzahlung an G-tt muss Seinen Segnungen angemessen sein. Wenn wir mit Kindern gesegnet sind, besteht unsere Rückzahlung darin, dass wir sie in der Tora-Tradition großziehen. Für den Segen von Leben zahlen wir zurück, indem wir auf dem Boden der Tora unser Leben führen. Für Auskommen und Lebensunterhalt zahlen wir dadurch, dass wir einen Teil unseres Einkommens (mindestens 10 Prozent und bis zu 20 Prozent) für Zedaka (wohltätige Zwecke) geben.

Schabbat Schalom