An die Mitglieder der Gemeinde in …
Meine Geliebten meine Brüder und Freunde, die mir [so teuer] wie meine eigene Seele sind. Seht, das Elend dieser Zeiten ist mir nicht verborgen, dass die Möglichkeiten zum Erwerb des Lebensunterhalts gesunken sind, besonders unter denen, die mir aus Eurer Gemeinde bekannt sind, deren Hände schwanken, sodass sie ohne jegliche Unterstützung und Hilfe1 sind, und sie buchstäblich leihen, um zu essen. Möge sich G‑tt ihrer erbarmen und ihnen in ihrer Not bald Weite gewähren.
Nichtsdestotrotz tun sie ihrer Seele nichts Gutes, gemäß den Berichten, dass sie ihre Hand verschließen, die ihr ganzes Leben lang bis zum heutigen Tag geöffnet war, um mit voller Hand und einem gütigen Auge für alle unentbehrlichen Bedürfnisse zu geben, um die Not der „reinen Armen“2, deren Augen auf uns gerichtet sind, zu decken. Wenn wir uns ihrer nicht erbarmen, G‑tt behüte – wer wird sich ihrer erbarmen? Und es steht geschrieben: „[…] dein Bruder soll neben dir zu leben haben.“3 [Der Grundsatz] „Dein Leben hat Vorrang“ ist nur in einem Fall anzuwenden, „wenn eine Person einen einzigen Krug mit Wasser in Händen hält etc. pp.“; d.h. wenn es für beide gleichwichtig ist, zu trinken, um ihr Leben vor dem Durst zu retten4. Wenn aber der Bedürftige Brot für den Mund kleiner Kinder, und Holz und Bekleidung gegen die Kälte und Ähnliches benötigt, hat all dies Vorrang vor jeglicher eleganter Kleidung und Familienfesten mit Fleisch, Fisch und allerlei Leckerbissen für den Menschen und all seine Familienangehörigen. Der Grundsatz „dein Leben hat Vorrang“ ist in einem solchen Fall nicht anwendbar, da diese [Dinge] nicht wirklich unentbehrlich für das Leben sind wie [die Bedürfnisse] des Armen, in völliger Gleichheit, wie im [Talmudtraktat] Nedarim, Fol. 805, steht.
Nun entspricht das Gesagte den exakten gesetzlichen Erfordernissen. Die Wahrheit lautet indes – auch im Fall, dass dieser Grund nicht völlig zutrifft, ist es für jedermann angebracht, nicht genau auf dem Buchstaben des Gesetzes zu beharren, sondern sein eigenes Leben zur Seite zu schieben und weit über den Buchstaben des Gesetzes hinauszugehen. Man sollte sich der eigenen Person zuliebe um den Ausspruch unserer Meister sel. A. sorgen: „Wer auf diese Weise handelt, wird schlussendlich selbst dazu gebracht“6, G‑tt behüte. Schließlich benötigen wir doch alle zu jeder Zeit himmlisches Erbarmen, das ausschließlich durch ein Erwecken von unten zu jeder Zeit und in jedem Augenblick hervorgerufen wird, indem wir unser Erbarmen für jene erwecken, die des Erbarmens bedürfen. Wer aber, aus welchem Grund auch immer, sein Herz verhärtet und sein Erbarmen unterdrückt, bewirkt dasselbe droben – [das g‑ttliche Erbarmen] zu unterdrücken etc. pp., G‑tt behüte7.
Im Grunde „gibt es keinen Gerechten auf Erden, der“ ständig „Gutes tut und nicht sündigt“8, und Mildtätigkeit erwirkt Sühne9 und schützt vor Unglück etc. pp.10. Sie ist somit eine wahre Heilung für Körper und Seele11, [und diesbezüglich gilt:] „Haut um Haut, so gibt, allwas er hat, der Mensch für seine Seele.“12
Dies trifft besonders zu, da wir „Gläubige, Nachkommen von Gläubigen“13 sind, [und daran glauben,] dass Mildtätigkeit nichts Anderes als ein Darlehen für den H.g.s.E. ist, wie geschrieben steht: „Es leiht dem Ew‑gen, wer dem Armen gönnt, und seinen Lohn wird Er ihm zahlen“14 – doppelt, auf dieser Welt. Denn keines der Gebote wird in dieser Welt belohnt15 – außer der Mildtätigkeit, da sie den Geschöpfen zuträglich ist, wie am Ende des ersten Kapitels von Kidduschin vermerkt wird16.
Auch sollte man die Bestrafung, G‑tt behüte, in Erwägung ziehen, wenn sich Freunde zwecks eines Gebots vereinigen, er sich ihnen aber nicht anschließt, wie vom Ausspruch unserer Meister sel. A. bekannt ist17. Wer dem Folge leistet, denen wird Gutes widerfahren und mit Gutem aller Art werden sie gesegnet werden. „Gib Gutes, G‑tt, den Guten, und denen, die gerade bleiben“18, gemäß ihrem Wunsch und dem Wunsch dessen, der ihr Wohlbefinden mit ganzem Herzen und ganzer Seele sucht.
Diskutieren Sie mit