„Wer eine Verfehlung begeht und ohne Absicht sündigt, [indem er Nutzen zieht aus] den heiligen Dingen, die dem Beit Hamikdasch gehören [oder] indem er seinen Nächsten wegen einer Pfandes oder Darlehens belügt ..., soll die Hauptsumme zurückzahlen und den fünften Teil hinzufügen“ (5:15,21,24).
Frage: Warum muss ein Sünder, der heiligen Besitz benutzt oder wegen einer Geldangelegenheit falsches Zeugnis ablegt, zur Schuldsumme ein Fünftel hinzufügen?
Antwort: Unsere Weisen rühmen Zedaka sehr und raten uns, bis zu einem Fünftel unseres Einkommens dafür zu reservieren (Ketubot 67b). Zedaka kann man entweder dem Beit Hamikdasch (der Gemeinde) oder Individuen geben. Wer Nutzen aus Dingen zieht, die dem Heiligtum gehören, oder wer von seinem Freund Geld nimmt, verletzt die Anweisung unserer Weisen, ein Fünftel für heilige Zwecke oder Bedürftige zu spenden. Darum muss er nicht nur die Hauptsumme zurückzahlen, sondern zusätzlich ein Fünftel davon.
ב"ה
"Wer eine Verfehlung begeht und ohne Absicht sündigt"
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