Lieber Leser,
die dieswöchige Sidra beginnt mit den Worten (Lev. 26:3): „Wenn ihr in Meinen Satzungen wandelt ...“. Der Talmud (Awoda Sara 5a) erklärt, dass das kleine Wort „Wenn“ (hebr. „im“) hier nicht, wie sonst oft, eine Bedingung beinhalten, sondern vielmehr einen Aufruf, nämlich G-ttes dringendes Ansuchen an uns alle, der Tora gemäß zu leben. Mit diesem Aufruf und Befehl ist uns nicht nur die Quelle angegeben, die es uns ermöglicht, das Ersuchen zu erfüllen, sondern in ihm selbst liegt auch gleichzeitig die Versicherung für jeden Juden, dass er dazu fähig sein wird.
Die gleiche Idee – dass also in einem Befehl auch bereits die „Versicherung des Könnens“ inbegriffen ist – lässt sich ebenfalls im Zusammenhang mit der Mizwa von „Ahawat HaSchem“, der Liebe zu G-tt, erkennen. Wie der „Alte Rebbe“, der Begründer des Lubawitsch-Chabad-Chassidismus, es erklärt hat: Das Gebot (Deut. 6:5): „Du sollst den Ewigen, deinen G-tt, lieben“ bedeutet (in der hebräischen Konjugationsform des Verbs) sowohl, dass du G-tt lieben sollst, wie auch, dass du lieben wirst, dass also mit dem Befehl der Liebe jedem einzelnen gleichzeitig die Befähigung zu lieben gegeben ist.
Die Liebe ist die Grundlage für alle 248 positiven Gebote der Tora, gleichzeitig bildet sie auch die Grundlage für die Mizwa: „Fürchte G-tt“, und diese wiederum ist die Basis für die 365 negativen Gebote (das sind die Verbote). So unterbaut die Liebe im Endergebnis alle 613 Mizwot der Tora. Wenn daher – wie wir gesehen haben – das Gebot der G-ttesliebe schon seine „Versicherung des Könnens“ enthält, so folgt nunmehr, dass dieselbe Versicherung für alle 613 gilt. All die 613 sind in unserem Vers „Wenn ihr in Meinen Satzungen wandelt ...“ enthalten; und so wohnt allen die Versicherung inne, dass sie erfüllt werden können.
Schabbat Schalom