Sagen wir, Sie besitzen einen Getränkemarkt. Oder Sie haben sich gerade einen für drei Monate reichenden Vorrat an Cerealien zugelegt. Oder aber Sie wohnen in einem 40-Zimmer-Anwesen und haben nicht die Lust, alles zu reinigen. Besteht die Möglichkeit, den Besitz an Chamez zu vermeiden, ohne es für immer loszuwerden?
Ja, die gibt es. Da sich das Gebot, Chamez loszuwerden nur auf Juden bezieht, können Sie es doch kurzerhand an Nichtjuden verkaufen und nach Pessach zurückkaufen. Der Bereich, in dem sich das Chamez befindet, wird über die Dauer des Festes an einen Nichtjuden verpachtet. Es ist wichtig zu erkennen, dass der Verkauf nicht symbolischer Natur ist, sondern einen 100 %ig verpflichtende Transaktion.
Bestimmen Sie den Ort, an dem Sie Ihr zum Verkauf stehendes Chamez lagern werden. Dies können Schränke, Räume oder ganze Häuser sein. Bedenken Sie, dass Sie diesen Bereich über den Zeitraum des Fests nicht nutzen oder betreten dürfen. Ihr örtlicher Rabbiner kann den Verkauf für Sie übernehmen, nachdem Sie ihm eine Vollmacht für den Verkauf Ihres Chamez gegeben haben. Sie können Ihr Chamez auch online über unsere Webseite verkaufen.
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