„Seine Auslösung soll stattfinden, wenn er einen Monat alt ist“. - Num. 18:16.

Das bedeutet, dass die Pidjon HaBen (Auslösungs-Zeremonie für den Erstgeborenen) am 31. Lebenstag des Jungen abgehalten werden sollte. (Sowohl der Geburtstag als auch der Tag der Pidjon HaBen sind in den 31 Tagen eingeschlossen). Obwohl die Verpflichtung beim Nachtbeginn nach dem 30. Tages beginnt – denn der jüdische Tag beginnt mit Nachtbeginn – ist es unser Brauch, die Pidjon HaBen am Nachmittag des 31. Tages abzuhalten.1 Sefardische Familien haben allerdings den Brauch, die Pidjon HaBen so früh wie möglich abzuhalten, d.h. in der Nacht vor dem 31. Tag.

  • Wenn der 31. ein Schabbat oder ein Feiertag (außer Chanukka, Purim und Chol Hamoed) ist, dann findet die Pidjon HaBen am nächsten Werktag statt.
  • Wenn der 31. ein Schabbat oder ein Feiertag ist, dann findet die Pidjon HaBen am nächsten Werktag statt.Wenn der 31. Tag an einem Freitag ist, dann sollte die Mahlzeit am frühen Nachmittag abgehalten werden. Ein Minjan (d.h. zehn Männer) plus der Vater, der Kohen, und enge Verwandte sollten nur teilnehmen, so dass die Mahlzeit nicht die Schabbatfeier später am Abend beeinträchtigt.
  • Wenn der 31. Tag ein öffentlicher Fastentag ist, dann wird die Pidjon HaBen vor Nachtbeginn abgehalten, und die festliche Mahlzeit wird an diesen Abend gelegt. (Der Wein, den der Kohen normalerweise bei dieser Zeremonie trinkt, wird von einem Kind getrunken, das noch nicht fasten muss.)
  • Wenn der 31. Tag auf den Tag vor Pessach fällt, dann sollte die Pidjon HaBen so früh am Morgen abgehalten werden, dass man bei der festlichen Mahlzeit Brot essen kann.

Wenn der 31.Tag vorbei ist und die Pidjon HaBen noch nicht vollzogen worden ist, dann sollte der Vater des Kindes dies bei der ersten Gelegenheit durchführen.

Wenn der Erstgeborene Bar Mizwa wird, ohne eine Pidjon HaBen gehabt zu haben, dann ist er verpflichtet, sich selbst auszulösen. Klicken Sie hier, um mehr über dieses Thema zu erfahren.