Das Get-Dokument enthält die Absicht des Mannes, seine Frau „von ihren ehelichen Pflichten zu entbinden, sie aus der ehelichen Gemeinschaft zu entlassen und sich von ihr scheiden zu lassen“. Mit dem Get erklärt er, dass „jeder Mann sie ab sofort sie zur Frau nehmen darf“. Nachfolgend sind die Grundregeln des Dokuments erhalten:

  • Der Get muss von einem gelehrten Schriftkundigen mit permanenter Tinte und Feder auf Papier geschrieben werden. Der kalligrafische Schriftzug erlaubt es nicht, einen normalen Stift dafür zu benutzen. Vor dem Schreiben ritzt der Schreiber mit einem scharfen Werkzeug zwölf horizontale Hilfszeilen, die ihm beim Schreiben des Gets helfen. Unter den zwölf Hilfslinien ritzt er noch zwei kleine Linien, wo die Zeugen später ihre Unterschrift setzen. Zum Schluss ritzt er noch zwei vertikale Begrenzungslinien am Rand des Dokuments, damit der Schreiber im Blocksatz schreiben kann.

  • Der Mann bestellt verbal den Schreiber zu seinem Stellvertreter, bevor dieser mit dem Get-Schreiben beginntDer Schreiber muss jüdisch, erwachsen und nicht mit dem Scheidungspaar verwandt sein.1 Der Vers bezieht sich darauf, dass „er, also der Mann, für die Frau einen Scheidungsbrief schreibt“.2 Ist der Mann nicht im Schreiben eines Gets geübt, beauftragt er einen Schreiber, der als sein Vertreter agiert. Der Mann bestellt verbal den Schreiber zu seinem Stellvertreter, bevor dieser mit dem Get-Schreiben beginnt. Das zum Schreiben erforderliche Zubehör muss dem Ehemann gehören. Nur so kann er vor Beginn dem Schreiber die Eigentumsrechte an Papier, Feder und Tintenfass abtreten. Dazu hebt der Ehemann diese Materialien hoch und erwirkt so den Abschluss des Rechtsgeschäfts. Anschließend gibt er die Utensilien dem Schreiber.

  • Eine der wichtigsten Regeln eines solchen Gets besteht darin, dass er speziell für diesen Mann und diese Frau geschrieben wird. Somit sind vorgeschriebene Get-Formulare ausgeschlossen.

  • Der Get kann in jeder Sprache verfasst werden, solange er die wichtigen Wörter und Phrasen enthält, die das jüdische Gesetz für ein Scheidungsdokument vorsieht. Trotzdem ist es jüdischer Brauch, den Get in Aramäisch zu schreiben.

  • Da der Schreiber nur der Vertreter des Mannes ist, wird das gesamte Dokument in der ersten Person geschrieben: „Ich, Jakob Berenstein, wünsche aus freiem Willen die Scheidung von Sara Berenstein geborene Goldstein ...“

  • Jedes Wort ist sorgfältig zu schreiben und darauf zu achten, dass kein Buchstabe unklar oder verwischt ist, oder den nächsten berührt.

  • Es ist eine uralte Tradition, dass der Get in zwölf Zeilen geschrieben wird. Die Zeugen unterzeichnen auf den davor gesehenen Linien unter dem Text. Einer der Gründe für diesen alten Brauch besteht darin, dass der Zahlenwert des hebräischen Wortes „Get“ der Zwölf entspricht. Die zwölf Zeilen symbolisieren, dass die Frau nun die Freiheit hat, ein Mitglied aus einem der zwölf Stämme zu heiraten.3

  • Durch rabbinische Verfügung muss das Dokument ein Scheidungsdatum enthalten. Dies ist notwendig, damit im Falle einer Überprüfung belegt werden kann, wann die Ehe geschieden wurde.4

  • Die Namen der beiden Ehepartner sind im Get vollständig enthalten. Zur Sicherheit der Identität der Parteien dürfen auch Abkürzungen oder Spitznamen, unter denen Mann und Frau bekannt sind, ebenfalls mit in das Dokument aufgenommen werden.

  • Zur Sicherheit der Identität der Parteien dürfen auch Abkürzungen oder Spitznamen ebenfalls mit in das Dokument aufgenommen werdenDie Rabbiner führten ein, auch den Ort der Scheidung im Scheidungsbrief mit aufzuführen. Da viele Menschen den gleichen Namen haben, sorgt der Ort für noch mehr Identifizierungsmöglichkeiten des Scheidungspaares: Einen Josef, Sohn des Schimon, gibt es viele auf der Welt, - aber alle am gleichen Ort ist doch eher unwahrscheinlich. Für den Fall, das die Echtheit des Dokuments angefochten wird, ist es notwendig, dass die Scheidungszeugen ausfindig gemacht werden können. Auch das ist durch die Ortsangabe leichter zu lokalisieren.
    Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme, enthält das Scheidungsdokument die Namen umliegender Flüsse und Quellen, für den unwahrscheinlichen Fall, dass es eine andere Stadt gleichen Namens gibt.

  • Eine Scheidung ist nur gültig, wenn sie von zwei Menschen bezeugt wird. Obgleich diese Zeugen nur die tatsächliche Übergabe des Gets bezeugen müssen, haben die Rabbiner geurteilt, dass sie auch das Dokument mit unterzeichnen müssen. Auch dies ist eine Vorsichtsmaßnahme im Hinblick auf spätere Anfechtbarkeit. In diesem Fall würden die Unterschriften überprüfbar sein und das Dokument seine Gültigkeit behalten.