"Und das Zechen war gemäß dem Gesetz ... " (1:8)
Gemäß dem Gesetz der Tora, das vorschreibt, daß man mehr Speise als Trank zu sich nehmen soll. Diese Vorschrift ergibt sich daraus, daß die absolute Menge der auf dem Altar im Tempel dargebrachten Speiseopfer die der Trankopfer überwog (vgl. Traktat Megilla 12a und Raschi a.a.O.)
Diese Vorschrift findet auch Anwendung im Bezug auf geistige Nahrung: "Speise" deutet auf diejenigen Vorschriften der Tora hin, die man im tagtäglichen Leben befolgen muß und die die geistige Hauptnahrung darstellen. "Wein" hingegen, der auf die verborgenen Aspekte der Tora hindeutet, darf nur auf vollen Magen genossen werden.
(Ma'amare Admur HaSaken 5566)
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