Um die Mizwa zu erfüllen, nehmen wir einen Etrog, einen Lulaw, drei Hadassim und zwei Arawot. Den Etrog nehmen wir in eine Hand, Lulaw, Hadassim und Arawot werden zusammengebunden und in der andern Hand getragen. (Oft bezeichnet das Wort Lulaw dieses ganze Bündel.)

Wenn wir den Lulaw binden, ist sein Rücken uns zugewandt. Die Hadassim werden rechts, die Arawot links und ein wenig tiefer als die Hadassim gebunden. Lulaw, Hadassim und Arawot werden zusammengebunden, manchmal mit Streifen aus den Blättern des Lulaw. Der Lulaw selbst wird an drei Punkten gebunden (oberhalb der Knoten, die Hadassim und Arawot festhalten), so dass die Blätter des Lulaw beim Schütteln sich nicht öffnen.

Das Lulaw-Bündel soll vor dem Fest gebunden werden. Wenn wir das vergessen oder die Knoten sich öffnen, können wir es am Festtag binden, aber der Knoten darf nicht dauerhaft sein, denn es ist verboten, an einem Festtag etwa Dauerhaftes zu binden.

Da zwei Arten mit dem Lulaw zusammengebunden werden, nehmen wir den Lulaw in die rechte und den Etrog in die linke Hand. Der Pitom (der stielartige Vorsprung oben an der Frucht) soll nach unten zeigen, der Okes (die Unterseite der Frucht, an der sie mit dem Baum verbunden war) nach oben. Dann führen wir die Hände zusammen und sprechen Bracha (am ersten Tag Brachot). Danach drehen wir den Etrog in Richtung seines Wachstums um. Nun schütteln wir das Lulaw-Bündel und den Etrog in alle vier Richtungen („zu den vier Seiten des Himmels“) sowie nach unten und nach oben. Während wir den Segen sprechen und das Lulaw-Bündel „nehmen“, stehen wir.

Warum halten wir den Etrog nach unten, bevor wir den Segen sprechen? Der Segen muss vor dem Ausführen der Mizwa gesprochen werden. Würden wir alle vier Arten in die Richtung ihres Wachstums halten, wäre die Mizwa schon erfüllt. Dadurch, dass wir den Etrog umgekehrt halten, verzögern wir die Erfüllung der Mizwa und sprechen vorher Bracha. Dann drehen wir den Etrog um (in Wuchsrichtung) und vollziehen die Mizwa des „Nehmens“ der vier Arten.

Beachten Sie, dass die Mizwa nicht erfüllt ist, wenn Sie eine der anderen Arten umgekehrt halten! Die Tora schreibt vor, dass wir, wann immer wir eine Mizwa mit Pflanzen erfüllen, diese in Wuchsrichtung halten müssen. Das leiten wir vom Mischkan (der Stiftshütte in der Wüste) ab.

Wenn wir ein Holzhaus bauen, legen wir die Balken normalerweise horizontal, einen über den anderen. Was die Balken für das Mischkan betrifft, steht jedoch geschrieben: Und ihr sollt die Wände des Mischkan aus aufrecht stehendem Akazienholz machen (Schmot 26:15). Das Holz für die Außenwände wurde also senkrecht aufgestellt (in Wuchsrichtung), nicht waagrecht.

Darum ist es ein sephardischer Brauch, den Etrog erst nach Bracha in die Hand zu nehmen. Man legt ihn zunächst auf einen Stuhl oder Tisch, spricht Bracha, nimmt dann erst den Etrog in die linke Hand und das Lulaw-Bündel in die rechten Hand und schüttelt beide.

Einige Autoritäten sind streng und verlangen, dass sich kein Fremdkörper zwischen der Hand und den vier Arten befindet - demnach müssen wir auch Ringe entfernen, bevor wir die vier Arten „nehmen“.

Die Mizwa, die vier Arten zu „nehmen“, gilt nur bei Tag, nicht bei Nacht.

Unsere Weisen entschieden, dass die Mizwa der vier Arten nicht am Schabbat vollzogen wird, nicht einmal dann, wenn der erste Tag des Festes (an dem das Nehmen der vier Arten eigentlich Pflicht ist) auf einen Schabbat fällt. Sie fürchteten, dass wir andernfalls das Verbot, am Schabbat einen Gegenstand öffentlich zu tragen, verletzten würden. Diese Entscheiddung ist mit dem rabbinischen Beschluss vergleichbar, das Schofar nicht zu blasen, wenn Rosch Haschana auf einen Schabbat fällt.

Wir können die Mizwa nicht mit Arten erfüllen, die gestohlen oder geborgt wurden, wohl aber mit Arten, die jemand uns geschenkt hat; denn die Tora schreibt vor, dass wir sie am ersten Tag selbst nehmen sollen. Das heißt, die Arten, die wir am ersten Tag benutzen, müssen unser Eigentum sein. Das gilt am ersten Tag des Festes und außerhalb Israels auch am zweiten. An den übrigen Tagen können wir die Mizwa mit geborgten Arten erfüllen.

Darum sollten wir die vier Arten am ersten Tag des Festes (und außerhalb Israels auch am zweiten Tag) keinem Minderjährigen geben, damit er damit die Mizwa erfüllt - zuerst müssen wir sie selbst erfüllen. Der Minderjährige kann zwar Eigentümer eines Gegenstandes sein, aber das Eigentum nicht übertragen. Wenn wir ihm also die vier Spezies geben, werden sie sein Eigentum, und er kann sie nicht an uns zurückgeben, so dass wir die Mizwa damit nicht erfüllen können.