SEFER

LIKKUTEJ AMARIM
Ausgewählte Lehren

Erster Teil
genannt

„Sefer Schel Bejnonim“
„Das Buch der Durchschnittsmenschen“

Gesammelt aus heiligen Büchern1 und von Toragelehrten2, erhabenen Heiligen, deren Seelen in Eden sind; beruhend auf dem Vers: „Denn sehr nahe ist dir die Sache3, in deinem Mund und deinem Herzen, sie zu tun.“4 Erläutert gründlich, wie es „sehr nahe“ ist, auf einem langen und kurzen Weg5, mit der Hilfe G-ttes, gesegnet sei Er.

Billigungserklärungen6
Der berühmte Rabbiner und Chassid,
ein g‑ttlicher Mensch von heiligem Ansehen,
unser Lehrer und Meister,
R.7 Meschulam Susil von Anipoli8:

Gesehen habe ich die Schriften dieses Rabbiners und Gaons – ein g‑ttlicher Mensch, heilig und rein, ein leuchtendes Glas9. Gutes hat er getan, und [darüber hinaus] hat es G‑tt in Seiner wundersamen Güte in sein reines Herz gelegt, all dies zu tun, um dem Volk G‑ttes Seine heiligen Wege zu weisen.

Es war die Absicht [des Verfassers], diese Schriften nicht im Druck erscheinen zu lassen, weil dies seine Gewohnheit nicht ist. Da jedoch diese Hefte10 unter dem gesamten Volk Israel in zahlreichen Kopien aus den Händen allerlei absonderlicher Schreiber Verbreitung gefunden haben, und da die Fehler der Schreiber aufgrund der zahlreichen und vielfältigen Kopien unerhört zugenommen haben, sah er sich gezwungen, diese Hefte zur Druckpresse zu bringen.

G‑tt erweckte den Geist der [zwei] Geschäftsteilhaber, des außergewöhnlichen und ehrwürdigen Toragelehrten, R. Schalom Schachna11, Sohn des R. Noach, und des außergewöhnlichen und ehrwürdigen Toragelehrten R. Mordechai, Sohn des R. Schmuel HaLewi, diese Hefte zur Druckerei in Slawita zu bringen. Für diese würdige Tat sage ich „[Eure] Kraft erstarke“. Anlass zur Sorge gibt ihnen indes die wachsende Zahl der Druckereien, die für gewöhnlich die Bevollmächtigten schädigen und zu Grunde richten. Wir haben in Anbetracht dessen beschlossen, diese Billigungserklärung zu erteilen, sodass kein Mensch „Hand oder Fuß erhebe“, um den obengenannten Druckern jedwelchen Schaden, G‑tt behüte, durch Beeinträchtigung ihrer Exklusivrechte in irgendeiner Hinsicht zuzufügen. Es ist jedwelcher Person untersagt, das o.g. heilige Buch ohne Wissen der o.g. Drucker während der folgenden fünf Jahre ab dem unten angegebenen Datum nachzudrucken. Möge er, der diese meine Worte befolgt, mit Gutem gesegnet werden. So sind die Worte jemandes, der dies für die Ehre der Tora fordert, am heutigen Tag, Dienstag – doppelt [gesegnet mit] „es ist gut“12 – des Wochenabschnitts Tavo, im Jahr 55613 des [sechsten] Jahrtausends14.

Der unbedeutende Meschulam Susil von Anipoli



Der berühmte Rabbiner und Chassid,
ein g‑ttlicher Mensch von heiligem Ansehen, unser Lehrer, Rabbiner und Meister,
R. Jehuda Lejb HaKohen15:

Die Weisheit des Menschen erleuchtet das Angesicht der Erde, wenn man die heiligen Manuskripte des Verfassers sieht – Rabbiner und Gaon, ein g‑ttlicher Mensch, heilig und rein, fromm und bescheiden. Seine verborgenen [Kräfte] sind schon seit langem offenbart, seit er am Sitz der Weisheit mit unserem Herrn, Meister und Lehrer, dem Gaon der Welt16 saß, und Wasser vom Brunnen des lebenden Wassers schöpfte. Erfreuen wird sich nunmehr Israel17 an der Offenbarung seiner heiligen Worte in diesem zusammengestellten Werk, das zum Druck geht, um das Volk G‑ttes die Wege der Heiligkeit zu lehren, wie jedermann aus der inneren Bedeutung der Worte [dieses Buches] ersehen kann.

Was Allgemeinwissen darstellt, erfordert keinen Beweis; aus Furcht vor einem Verderben der Sache jedoch, sodass den Druckern kein Schaden zugefügt werde, spreche ich hiermit eine entschlossene Warnung aus – kein Mensch „erhebe seine Hand oder seinen Fuß“, um [dieses Werk] während eines Zeitraums von fünf Jahren ab dem unten angegebenen Datum zu drucken. Möge er, der diese meine Worte befolgt, mit Gutem gesegnet werden.

So sind die Worte jemandes, der dies für die Ehre der Tora fordert am heutigen Dienstag des Wochenabschnitts Tavo, im Jahr 556 des [sechsten] Jahrtausends18.

Jehuda Lejb HaKohen