Frage?

Ist es nicht eine Tatsache, dass bei den Juden in alten Zeiten die Frauen als "zweitrangig" angesehen wurden?

Antwort!

Die Tora ist 3.500 Jahre alt, und in der Sidra Jitro gibt die Tora selbst die Antwort auf deine Frage: "Und Moses stieg zu G-tt hinauf, und G-tt rief ihm vom Berge her die Worte zu: 'So sollst du zum Hause Jakobs (d. h. den Frauen) reden, und (dann, später) so sollst du zu den Kindern Israels (d. h. den Männern) sprechen.'" (Exodus 19, 3; Mechilta, zitiert von Raschi ibid.).

So waren es die Frauen, die zuerst angegangen wurden, die Tora zu empfangen. Die Absicht dabei war, zu vermeiden, dass sich die tragische Episode der "ersten Sünde" wiederholen würde, die von Adam und Eva begangen worden war. Im Garten Eden war es Adam allein (Eva war nicht zugegen), der G-ttes Gebot hörte, nicht vom Baum der Erkenntnis zu essen. Eva erhielt die Vorschrift erst "aus zweiter Hand". Darin lag der Hauptgrund für die erste Sünde – wie der Midrasch ausführlich erläutert (Bereschit Rabba 19, 4). Hätte Eva persönlich G-ttes Gebot gehört, dann hätte sie selbst nicht gesündigt, und sie hätte auch Adams Entschlossenheit gestärkt, der Versündigung zu widerstehen.

Ungeachtet der Versuchungen des Jezer Hara (der bösen Neigungen) hätte Eva als Frau zu widerstehen vermocht, wenn sie das G-ttliche Wort selbst gehört hätte. Als es daher zur Verkündung der Tora kam, wurden die Frauen zuerst angesprochen, mit dem Ergebnis, dass sie dieses Mal den von ihnen erwarteten sittlichen Stand erreichten. In der Tat werden bei unseren Männern Studium und Beobachtung der Tora erst dadurch richtig ermöglicht, dass die Frauen vorher die Tora angenommen haben. Sie sind es, die das Tora-Studium und die Einhaltung der Mizwot durch ihren direkten Einfluss auf die Kinder zu Hause gewährleisten und erhalten (Schmot Rabba 28, 2).

Eine wichtige moralische Lehre ist dem Gesagten zu entnehmen: Jedes jüdische Haus muss ein kleines "Heiligtum" sein, wo G-ttesfurcht und Frömmigkeit gegenwärtig sind, so wie sich der Ewige hinsichtlich des Heiligtums in der Wüste ausdrückte: "Ich will unter ihnen weilen" (Exodus 25, 8). Die ganze Haushaltsführung hängt von der "Seele des Heimes" ab – das ist die Frau. Somit ist es lebenswichtig, dass sie sich um die Erzeugung von Wärme und Begeisterung für Jüdischkeit bemüht; und darin liegt die beste "Hausversicherung" gegen jegliche spirituelle Erkrankung. Wenn ein neues jüdisches Haus gegründet oder die ununterbrochene Fortführung eines schon bestehenden gewährleistet werden sollen, besteht der erste und wichtigste Schritt darin, dass zum "Hause Jakobs" gesprochen wird, dass in jüdischen Dingen Gattin und Familie engagiert werden.

Frage?

Wie steht es mit den Kindern? Ist es nicht eine Tatsache, dass im gerade vergangenen Zeitalter die toratreuen Schichten der Juden die Kinder als einen nicht sehr wesentlichen Teil der Gemeinschaft betrachtet haben?

Antwort!

Nein; das stimmt überhaupt nicht. Die überragende Bedeutung der Kindererziehung wird immer wieder in Tora und Talmud betont; und zu allen Zeiten wurde großer Wert darauf gelegt. Was die frühere Generation angeht, so pflegte Rabbi Schalom Ber von Lubawitsch s.A., der vor drei Generationen lebte, zu sagen (Hajom Jom, 22. Tewet): "Genau so wie das Tefillinlegen ein Gebot der Tora ist, das von jedem Juden verlangt wird, gleichgültig ob er ein bedeutender Tora-Gelehrter oder ein schlichter Mensch ist, ist es ebenfalls die unbedingte Pflicht eines jeden Juden, an jedem Tage sich eine halbe Stunde lang hinzusetzen und die jüdische Erziehung und Belehrung seiner Kinder zu überdenken. Er muss alles nur eben Mögliche tun, und mehr, um dafür zu sorgen, dass sie auf den von der Tora bestimmten Wegen folgen, die ihnen vorgezeigt werden."

Frage?

Ihre Antwort derzufolge die jüdische Frau keine dem Manne untergeordnete Stellung einnimmt, hat mich noch nicht völlig befriedigt. Ist es nicht eine Tatsache, dass sie von all denjenigen Mizwot befreit ist, die mit einer bestimmten Zeit verbunden sind (z. B. das Anlegen von Tefillin – das nur bei Tage erfolgen kann)? Und ist es nicht eine weitere Tatsache, dass nach jüdischem Recht eine Frau nicht ermächtigt ist, das Richteramt auszuüben und gewisse andere juristische Funktionen zu versehen?

Antwort!

Deine Fragestellung zeugt von einem Missverständnis der Sachlage, wie dir die folgende Erklärung bald zeigen wird:

Alles in der Welt hat seine spezifische Aufgabe und seinen ihm eigenen Zweck. Gehirn und Herz sind die beiden wichtigsten Organe des menschlichen Körpers. Würde es einen Sinn haben, zu behaupten, das Gehirn sei dem Herzen untergeordnet, weil es keine Gefühlsregungen registriert, oder – umgekehrt – das Gehirn sei überlegen, weil das Herz nicht vernünftig denken kann? Auf keinen Fall! Der Fortbestand des gesamten Organismus hängt davon ab, dass jedes einzelne Organ auf seine individuelle Weise richtig funktioniert.

Dasselbe gilt bei Mann und Frau: beide haben jeweils ihre spezifische Funktion auszuüben. Aufgabe der Frau ist es, die Mutterpflichten zu versehen, für die Kinder zu sorgen und sie großzuziehen, wenn sie der Mutterfürsorge am meisten bedürfen. Aus diesem Grunde hat G-tt sie von gewissen Pflichten befreit, die Er dem Manne auferlegt hat. Das heißt aber nicht, dass die Aufgabe der Frau, um den Haushalt zu sorgen und zu Hause eine gute jüdische Atmosphäre zu schaffen, weniger wichtig ist. Es ist einzig aus dem Grunde, dass diese ihre Pflichten vorgehen – nicht aber, dass sie persönlich minderwertig wäre –, dass die jüdische Frau gewisser mit einer bestimmten Zeit verbundenen Mizwot enthoben ist, damit diese sie dann nicht bei der Erfüllung ihrer wichtigen spezifischen Aufgaben behindern.

Was das Argument betrifft, dass die Frau zur Zeugenaussage und auf einigen anderen juristischen Gebieten als nicht befähigt angesehen wird, ist die Antwort folgende: Die Frau ist mit einem größeren Masse natürlicher Gefühlsstärke ausgerüstet, denn um sich der Säuglinge und Kinder in ihren jungen Jahren anzunehmen, bedarf es eines aus außerordentlichen Maßes von Liebe, Geduld und Charaktermilde. Auf der anderen Seite aber ist eine zu starke Gefühlsgebundenheit bei Rechtsangelegenheiten ein ausgesprochenes Hindernis; denn dort ist strengste Unparteilichkeit angebracht. Nachdem sich die Tora an den Durchschnittsmenschen wendet und die Durchschnittsfrau – ganz deutlich – mehr gefühlsgebunden ist, musste deshalb die Frau für das Richteramt und ähnliche juristische Dinge für untauglich erklärt werden; diese sind dem Manne auferlegt worden, der weniger von Gefühlen beeinflusst und objektiver ist. Es ist ganz klar, dass dieses, als solches, keine Erniedrigung der Frau bedeutet – wie es oben in der Analogie von Gehirn und Herz aufgezeigt worden ist.

Natürlich gibt es auch Frauen, die rationeller denken als Männer, und ebenso gibt es Männer, die gefühlvoller sind als Frauen; aber wenn die Tora die Gesetze festlegt, müssen diese – das leuchtet ein – auf die Mehrheit und den Durchschnitt Bezug nehmen, nicht aber auf die Ausnahmen, denn das wäre unpraktisch.

Wir hoffen zuversichtlich, dass die angeführten Prinzipien dazu angetan sind, die grundlosen Anschuldigungen zu widerlegen, und dass es dir gelingen wird, viele weitere Gesichtspunkte zu finden, in Bestätigung der Wahrheit, dass G-ttes Gesetze vollkommen und die Wege der Tora gefällig und friedvoll sind.