In der vorwöchentlichen Sidra (Deut. Kap. 15) spricht die Tora vom Schmitta-Jahr (dem siebten oder "Schabbat"-Jahr). Das mit dem bevorstehenden Rosch Haschana beginnende Jahr ist ein solches. Seine besondere Bedeutung muss verstanden sein. Es muss darauf hingewiesen werden, dass wir diese Einrichtung von Schmitta auf unsere direkten Beziehungen zu G-tt anwenden sollten.
Zwei der grundlegenden Bestimmungen von Schmitta sind diese:
- Alle unbezahlten Schulden verfallen automatisch durch Schmitta, und zwar mit Wirkung vom Ende dieses speziellen Jahres, in seinem allerletzten Augenblick.
- Schulden dagegen, die bei einem Bet Din (einem rabbinischen Gerichtshof) registriert worden sind, werden von Schmitta nicht berührt sondern dürfen einkassiert werden.
In unseren Beziehungen zu G-tt sind wir die Schuldner, und G-tt ist der Gläubiger. G-ttes Segnungen werden uns auf Kredit gegeben, und Er will, dass wir Seine Gunstbezeigungen verdienen, statt sie allein als milde Gaben zu betrachten (vgl. Sprüche der Väter 3, 20: "... das Hauptbuch ist geöffnet, und die Hand schreibt, und wer borgen will, er komme und borge ...").
Es wird von uns erwartet, dass wir G-ttes Segnungen mit gleicher Münze zurückzahlen: Durch den Segen der Kinder – indem wir sie getreu der Tora-Tradition erziehen; durch den Segen des Lebens – indem wir ein der Tora gemäßes Leben führen; durch den Segen des Lebensunterhaltes – indem wir einen Teil unseres Einkommens (mindestens 10 bis 20 Prozent) für Zedaka (wohltätige Zwecke) geben.
Jedoch könnte der Schuldner in Bezug auf die Rückzahlung seiner Schuld an den Ewigen nachlässig sein. Menschliche Schwächen berücksichtigend, hat der barmherzige G-tt eine Schmitta eingerichtet, die automatisch alle Schulden aufhebt. Dies unterliegt jedoch den oben angeführten Gesetzen der Schmitta. So wird Zeit für die Wiedergutmachung, für die "Rückzahlung des Darlehens", bis zum Jahresende gegeben – das ist der ehrbare Weg. Wenn aber die Schuld nicht beglichen wird, dann soll man auf jeden Fall danach trachten, dass sie nicht beim Himmlischen Gerichtshof registriert wird (wo jedermanns gute und schlechte Taten genau untersucht werden und das Urteil genau dem Verdienst entspricht), sondern dass sie von G-tt selbst überprüft wird. Denn G-tt ist nicht gezwungen, gemäß dem strengen Buchstaben des Gesetzes zu verfahren; Er behandelt Seine Schuldner gnädig und rücksichtsvoll.
Damit nun seine Schulden aus der Befugnis des Gerichtshofes herausgenommen und in G-ttes eigene huldvolle Hände gegeben werden, muss der Schuldner selbst auch diesen Vorgang in seinem eigenen Verhalten nachmachen, in allen Phasen seines Denkens, Sprechens und Handelns. Das heißt, er muss alle persönlichen Kalkulationen außer acht lassen und statt dessen sich nachdrücklichst bemühen, alle seine vorherigen – beschränkten und in Grenzen gehaltenen – Taten zu übertreffen, sei es in der Erziehung seiner Kinder, seinen religiösen Praktiken und insbesondere mit Hinblick auf seine Abgaben für Zedaka, weit über das festgelegte Minimum hinaus.
Wenn er dies tut, dann wird er nicht mehr dem strengen Gesetzeskodex des Himmlischen Gerichtshofes unterliegen, sondern er wird von G-tt selbst mit Gnade behandelt; seine Schulden werden gestrichen, er wird wieder kreditwürdig sein, und ihm wird weiterhin G-ttes Segen zuteil werden, auf neuen Kredit, für ein gesegnetes Neues Jahr.
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