"Sprich zu den Kohanim (Priestern), den Söhnen Aarons und sag ihnen: Es soll sich keiner von euch für eine tote Person verunreinigen ..." - Lev. 21:1.

Der Kontakt mit einer menschlichen Leiche verursacht rituelle Verunreinigung. Zu Zeiten des heiligen Tempels war es einem Tamej (rituell unreinen Menschen) nicht erlaubt, den Tempel zu betreten oder von den heiligen Speisen zu kosten. Heutzutage, wo dieser Status der rituellen Unreinheit für die meisten Juden nicht von Bedeutung ist, bleibt es für den Kohen (Nachkomme vom Hohepriester Aaron) weiterhin verboten, sich rituell zu verunreinigen.

Das Sefer HaChinuch1 erklärt, dass der Körper sich von Natur aus eher zu niedrigeren Verlangen hingezogen fühlt. Sobald die Seele, die ihn auf eine höhere Ebene erhob, den Körper verlässt, wird dieser zu einer Quelle der Unreinheit. Den Kohanim, die G-tt mit einer besonderen Eigenschaft zu dienen auserwählt wurden, ist es daher verboten, mit dem Körper eines Toten in Berührung zu kommen.

  1. Dieses Verbot bezieht sich nur auf männlicheKohanim.2
  2. Den Kohanim, die auserwählt wurden, G-tt mit einer besonderen Eigenschaft zu dienen, ist es verboten, mit dem Körper eines Abgeschiedenen in Berührung zu kommen Die Tora wiederholt sich: "Sprich zu den Kohanim, den Söhnen Aarons, und sag ihnen." Von dieser Wiederholung leiten die Weisen ab, dass die Erwachsenen versichern sollten, dass die Kinder nicht unrein sind. Selbst das Baby eines Kohens, wenn es männlich ist, darf nicht tamej (unrein) werden.3
  3. Wenn einKohen eine von der Tora prinzipiell verbotene Frau heiratet (z.B. eine geschiedene Frau), so verlieren die Kinder dieser Ehe den priesterlichen Status und somit ist es ihnen nicht verboten tamej zu werden.4 Bei Unsicherheit über den Kohen-Status, bitte sich mit Experten im Bereich der Halacha beraten.
  4. Das Verbot, miteinem toten Körper in Berührung zu kommen, umfasst das Berühren und Tragen des Leichnams, aber auch den Aufenthalt unter demselben Dach, was sogar ein ganzes Gebäude betreffen kann.5
  5. Ein Kohen darf keinen Friedhof betreten, soweit er nicht auf eine Distanz von mindestens vier Ellen (192 cm) zum Grab oder zum Sarg achtet.6 Diese Distanz ist nur unter freiem Himmel gültig. Befindet sich der Tote unter einem Dach, darf der Kohen diesen Raum nicht betreten.
  6. Ein Kohen darf nicht unter einem Baum laufen, dessen Äste sich über ein Grab erstrecken.7
  7. Befindet sich um das Grab, den Friedhof oder die Leiche eine Wand, soll der Kohen von dieser Mauer eine Distanz von mindestens 5 Handbreiten (ca. 76 cm)8 halten.9
  8. Ein Kohen darf sich nicht im selben Zimmer mit dem Toten befinden. Gibt es in einem Gebäude einen Toten, hängt die Frage, ob sich der Kohen in einem anderen Raum dieses Gebäudes befinden darf, von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. ob die Türen zwischen den Räumen geschlossen sind, wie die Scharniere dieser Türe positioniert, ob der Leichnam durch das Zimmer transportiert wird, in dem sich der Kohen befindet.10
    In einer solchen Situation beraten Sie sich vorher mit einem Rabbiner.
  9. Folgende Gebäude könnten für einenKohen problematisch sein:
    • Ein Krankenhaus mit angeschlossenem Leichenschauhaus. Bei dringender Notwendigkeit darf ein Kohen ein solches Gebäude betreten, um sich selbst behandeln zu lassen oder um jemanden zu besuchen. Für weitere Einzelheiten ist eine Beratung beim Rabbiner wichtig.
    • Eine Beerdigungskapelle.
    • Ein Museum oder Biologiezimmer, das ein Skelett oder andere anthropogene Überreste enthält.
    • Ein Flugzeug, das einen Sarg transportiert.
  10. Trotz nachsichtiger Meinungen folgen wir der Ansicht, dass ein Kohen auch mit einen nichtjüdischen Leichnam nicht in Berührung kommen darf.11
  11. Trotz der Ansicht, dass alle Restriktionen beim Kontakt mit dem Körper eines Toten sich nicht auf die Körper heiliger Zaddikim beziehen, ist diese Ansicht nicht halachisch akzeptierbar.12
  12. Ein Kohen ist verpflichtet, an den Beerdigungen seiner nahen Verwandten teilzunehmen und sich dabei zu verunreinigen (tamej).13 Das betrifft seinen Vater, seine Mutter, seinen Sohn, seine Tochter, seine Brüder väterlicherseits und seine nie-verheirateten Schwestern väterlicherseits.
  13. Viele Bestattungsinstitute haben spezielle Kohanim-Zonen von denen aus die Kohanim die Beerdigungszeremonie mitverfolgen könnenNach der Beerdigung ist es dem Kohen nicht erlaubt, das Grab des oder der Verwandten auf eine Weise zu besuchen, die ihn rituell unrein macht.14 Aus diesem Grund werden die Verwandten von Kohanim oft in einer Ecke des Friedhofes begraben, vgl. die Frage, wie weit sich ein Kohen dem Grab nähern darf.
  14. Falls der Körper des zu beerdigenden Verwandten nicht vollständig ist, wie z.B. bei Fehlen von Körperteilen, darf der Kohen trotz der nahen Verwandtschaft nicht an der Beerdigung teilnehmen und sich verunreinigen.15 Jede Situation sollte jedoch individuell mit einem Rabbiner besprochen werden.
  15. Obwohl es schwierig ist, darf einKohen nicht tamej werden, um an der Beerdigung seiner Verwandten teilzunehmen. Viele Bestattungsinstitute haben spezielle Kohanim-Zonen, von denen aus die Kohanim die Beerdigungszeremonie mitverfolgen können, ohne dabei tamej zu werden.