Am Schabbat ist es verboten, Melachot (bestimmte Arbeiten) auszuführen. Unsere Weisen sagen, dass Melacha jene Aktivitäten beinhaltet, die für den Aufbau des Tabernakels (Stiftshütte) notwendig waren. Das umfasst insgesamt 39 Tätigkeitsarten. Obwohl es so viele verbotene Tätigkeiten gibt, die gemäß Tora-Gesetz am Schabbat nicht auszuführen sind, wird in der Tora selbst nur eine1 von ihnen ausdrücklich angegeben: Das Verbot, ein Feuer zu entfachen: "Du sollst am Schabbat kein Feuer anzünden, in keiner deiner Wohnstätten."2

Warum greift die Tora dieses Verbot heraus? Es heißt,3 dass die Tora ausgerechnet dieses Verbot wählt und detailliert behandelt, weil Feuer dem Kochen und der Essensvorbereitung dienen. Die Tora möchte präzisieren, dass selbst jene Tätigkeiten, die an Festtagen erlaubt,4 am Schabbat verboten sind. Die Weisen des Talmuds5 leiten weitere Bedeutungsnuancen von diesem Vers ab:

Zusätzlich beinhaltet das Verbot, ein Feuer anzuzünden:

  • Ein Auto zu fahren, weil Benzin verbrannt wird.
  • Den Lichtschalter anzuzünden, da die Glühbirne Licht und Wärme spendet, was die Halacha als "Feuer" betrachtet6).
  • Die Kühlschrank- oder Autotüre zu öffnen, soweit dadurch ein Licht angeht.

Elektrische Geräte am Schabbat

Es heißt, dass einen elektrischen Apparat zu betätigen mit "Bone" (Bauen) verwandt istDie Anwendung vieler Geräte ist deshalb verboten, weil durch sie Elektrizität entsteht, die zu einer Funktion führt, die am Schabbat verboten ist, wie z.B.:

  • Küchenherde und Mikrowellenöfen schließen die Melacha Mewaschel / Ofeh (Kochen / Backen) mit ein. Daher ist es verboten, diese Geräte am Schabbat anzuschalten oder die Temperatur zu regeln.7
  • Das Ausschalten einer Lampe gehört zur Melacha Mechabe (Auslöschen).
  • Das Betätigen des heißen Wassers ist am Schabbat verboten, weil dadurch neues kaltes Wasser in den heißen Boiler gelangt und dieses Wasser durch das heiße Wasser, das sich bereits im Boiler befindet, gekocht wird.8 Das gehört zur Melacha Mewaschel (Kochen).
  • Das Bedienen eines Druckers beinhaltet die Melacha Kotev (Schreiben).

Das Bedienen elektrischer Geräte, deren Funktion keine Melacha einschließt, wie z.B. elektrische Ventilatoren, Uhren, CD-Player.9 Die Handhabung all dieser Apparate ist am Schabbat ebenfalls verboten.

Halachische Autoritäten sind sich darüber einig, das Elektrizität nicht als Feuer zu betrachten ist. Einige sagen, das Schließen eines Stromkreises bewirkt Funken und ist trotzdem als "Anzünden" zu betrachten10). Es ist deshalb generell verboten, elektrische Geräte am Schabbat zu betätigen11

Bauen

Es gibt mehrere Gründe. So gleicht das Einschalten eines Gerätes, was Schließung eines Stromkreises bedeutet, der Melacha Bone (Bauen). Eine in die Hauswand eingebaute Apparatur wird als ein Teil des Gebäudes betrachtet. Was durch eine Batterie betätigt ist, wird als vervollständigte Vorrichtung angesehen. Bauen am Schabbat ist durch Tora-Gesetz verboten, und das Betätigen eines elektrischen Gerätes am Schabbat ist ein Verstoß gegen die Tora.12

Erschaffen

Einige sagen, dass das Betätigen elektrischer Geräte eine Übertretung des rabbinischen Verbotes von Molid (Erschaffen) miteinbezieht. Obwohl Molid in keiner der Unterkategorien der 39 verbotenen Tätigkeiten vorkommt, haben es die Rabbiner verboten, da der Akt der Schöpfung der gemeinsame Nenner aller Tätigkeiten ist, die am Schabbat verboten sind.

Dieses Verbot gilt auch für das Schmelzen von Eiswürfeln, weil Wasser erschaffen wird13 - und das Benutzen des einen Duft erschaffenden Parfums.14)

Wer einen Stromkreis schließt, erschafft diesen Stromkreis. Das ist ein bedeutsamer Schöpfungsakt, da dieser Stromkreis dazu verwendet werden kann, verschiedene Vorrichtungen in Gang zu setzen.15

(Es gibt verschiedene halachische Unterschiede zwischen den Tätigkeiten, die durch Tora-Gesetz verboten sind und denjenigen, die das rabbinische Gesetz verbietet. Siehe dazu Artikel: Mythos Schabbes-Goi.)

Ausnahmen

Wer einen Stromkreis schließt, erschafft diesen StromkreisEin vor Schabbat eingeschaltetes Elektrogerät darf eventuell am Schabbat benutzt werden, wobei nach bestimmten Bedingungen unterschieden werden muss:

  • Befindet sich Wasser vor Schabbat bereits in einen elektrischen Wasserkocher, der vor Schabbat angeschaltet wurde, erlauben es die meisten halachischen Autoritäten, dieses Wasser am Schabbat zu benutzen. Aber es heißt auch, dass wir bei vollständiger Wasserentleerung riskieren, das Gerät zu beschädigen und es deshalb am Schabbat nicht benutzen dürfen. Denn um diese Beschädigung zu vermeiden, könnte versehentlich am Schabbat Wasser hinzugefügt werden.16 (Bei Kaffee- und Tee-Zubereitung dürfen wir nicht gegen diese Regeln verstoßen, die das Kochen am Schabbat verbieten, vgl. Regeln betreffend Kli Rischon, Kli Scheni und Kli Schlischi.)
  • Es ist erlaubt, einen elektrischen Herd oder Backofen zu benutzen, um das Essen warm zu halten, - vorausgesetzt, die Regeln für die Feuerabdeckung werden beachtet.17.)
  • Bestimmte Aufzüge am Schabbat zu benutzen ist erlaubt.18 wenn:
    a) Der Aufzug vor Schabbat so programmiert wurde, dass er von allein in jedem Stockwerk hält.
    b) Das Eintreten in den Aufzug kein Öffnen oder Schließen der Türen bewirkt. Halachische Autoritäten erlauben nur hydraulische Aufzüge am Schabbat, während andere Autoritäten sogar erlauben, von einem Aufzug mit Seilzug-System zu profitieren, bzw. den Aufzug nur nach oben und nicht nach unten zu benutzen, da die benötigte Energie beim Aufwärtsfahren - im Gegensatz zum Hinunterfahren - nicht vom Gewicht der Personenladung abhängt.
    In den modernen Aufzügen ist neuerdings eine Waage eingebaut, die automatisch alle Passagiere beim Eintreten wiegt. Rabbi Levi Yitzchak Halperin, Leiter des Institutes für Wissenschaft und Halacha, verbietet die Benutzung eines solchen Aufzugs am Schabbat.
    Deshalb ist es nicht ausreichend, einen beliebigen Aufzug vor Schabbat so zu programmieren, dass er in den nächsten 25 Stunden in jedem Stock anhält, um ihn dann am Schabbat benutzen zu dürfen, sondern es ist notwendig, sich genau über die Funktion und die Besonderheiten des Aufzuges zu informieren und das Thema mit einer kompetenten halachischen Autorität zu diskutieren.
    (Einige halachische Autoritäten sind der Ansicht, dass man Aufzüge auf keinen Fall benutzen darf.19)
  • Wer ein Hörgerät braucht, darf dieses am Schabbat benutzen, vorausgesetzt dass er es vor Schabbat angeschaltet hat und es dann den ganzen Schabbat über angeschaltet lässt.20 Es ist jedoch nicht erlaubt, mit dem Hörgerät hinauszugehen, wenn es an jenem Ort keinen Eruv hat.21
  • Das Benutzen eines Mikrophons ist am Schabbat und am Jom Tov verboten, selbst wenn es bereits vor Schabbat angeschaltet wurde.22
  • Besteht großer Bedarf in ein Gebäude einzutreten, zu dem kein anderer Eingang führt, ist es erlaubt, einem Nichtjuden beim Durchgehen durch die elektrische Türe zu folgen, falls sich die Türe dadurch nicht ein zweites Mal öffnet. Man sollte dabei den Nichtjuden jedoch nicht darum bitten, uns diesen Gefallen zu erweisen, sondern er muss es aus eigener Initiative heraus und für sich selbst tun.23