Lieber Leser,
im ersten Teil der dieswöchigen Sidra Ki Tawo befasst sich die Tora mit der Mizwa und dem Vorgang des Darbringens der "Bikurim", der "ersten Früchte" jedes Jahres. Der jüdische Landwirt war verpflichtet, die erlesenen ersten Früchte seines Ertrages zum Tempel zu bringen, um auf diese Weise seiner Dankbarkeit G-tt gegenüber für die Segnung des Landes Ausdruck zu verleihen.
Diese Vorschrift von "Bikurim" war durch eine Reihe von unerlässlichen Bedingungen eingeschränkt. Zum Beispiel war sie nur für Landbesitz im Heiligen Land gültig, und auch dies nur, solange der Tempel bestand. Ferner war zu dieser Abgabe nur jemand verpflichtet, der eine Parzelle von besonders fruchtbarem Boden sein eigen nannte. Außerdem unterlag sie nach einer zeitlichen Beschränkung, denn sie ging nur an für die Zeitspanne zwischen Schawuot – Frühsommer – und Sukkot – Herbst.
Indessen enthält die Vorschrift der "ersten Früchte", ungeachtet dieser scheinbar recht engen Anwendbarkeit, eine Lehre, die sich über eine viel breitere Ebene erstreckt. Wir sollen "von den ersten aller Früchte des Bodens" nehmen und diese in das Heiligtum zum Priester bringen. Das besagt: Das Beste von unseren materiellen Gütern sollen wir für heilige Zwecke bestimmen. Wie Maimonides es ausdrückt: "Wenn man dem Armen zu essen gibt, dann soll man ihm die besten und köstlichsten Speisen seines Tisches geben. Mit den besten Gewändern aus seiner Gaderoe soll man die Nackten kleiden. Und wenn man ein G-tteshaus baut, dann soll man es schöner als sein eigenes Haus machen."
Schabbat Schalom und Ketiwa wa Chatima towa