4:1 Das Prinzip
In Abschnitt 2:9 haben wir das allgemeine Prinzip des Bischul Achar Bischul besprochen. Um es noch einmal zu wiederholen:
Flüssigkeiten
Bezüglich Flüssigkeiten gilt, “Jesch Bischul Achar Bischul BeDawar Lach” — “bei Flüssigkeiten gibt es Kochen nach dem Kochen.” Nachdem sich eine Flüssigkeit ganz abgekühlt hat, ist weiteres Erhitzen Bischul. Hat sich die Flüssigkeit aber noch nicht ganz abgekühlt, sondern ist warm genug, um als warme oder heiße Flüssigkeit zu gelten, - obwohl sie nicht Jad Soledet ist - dann gilt Bischul nicht.
Feste Substanzen
Wenn wir feste Substanzen kochen, wenden wir die Regel “Ejn Bischul Achar Bischul BeDawar Jawesch” an, denn es gibt kein Kochen nach dem Kochen bei einem trockenen festen Lebensmittel.
4:2 Definitionen von Lach und Jawesch
In diesem Abschnitt definieren wir, was als “Lach” und “Jawesch” bezeichnet wird.
Ein Lebensmittel wird als Jawesch betrachtet, wenn es ganz trocken ist.1 Wenn es sich nass oder feucht anfühlt, dann ist es kein Dawar Jawesch. Selbst wenn die meißten Teile des Lebensmittels trocken sind, sich aber ein Teil des Lebensmittels feucht anfühlt, wird es nicht als Dawar Jawesch angesehen.2
Wenn wir z.B. kalte Lokschen (Nudeln) in heiße Suppe in einem Kli Rischon, das vom Feuer genommen worden ist, geben, müssen wir sicherstellen, dass sich die Lokschen trocken anfühlen.
Auf jeden Fall dürfen wir: a) die Lokschen in heiße Suppe in einem Kli Scheni geben; oder b) die Lokschen auf einen Suppenteller legen und heiße Suppe mit einer Kelle, mit der die Suppe aus einem Kli Rischon geschöpft worden ist, servieren, selbst wenn sich die Lokschen feucht angefühlt haben.3
4:3 Lebensmittel aus dem Gefrierschrank
Wenn ein Dawar Jawesch aus dem Gefrierschrank genommen worden ist und mit einer Schicht Eis bedeckt war, dann darf es nicht bis Jad Soledet Bo erhitzt werden.4
4:4 Ein Dawar Jawesch das schmilzt
Die Regel Ejn Bischul Achar Bischul BeDawar Jawesch gilt nur bei trockenen festen Lebensmitteln, die fest bleiben. Wenn aber beim Erhitzen das trockene feste Lebensmittel flüssig wird, dann hat es den Status einer Flüssigkeit, und Bischul wird angewendet, da die Regel Jesch Bischul Achar Bischul BeDawar Lach gilt.5
Wir dürfen z.B. heißes Wasser nicht von einem Kli Rischon auf Zucker, Suppenpulver, Baby-Trockenmilch geben. Obwohl alle diese Lebensmittel schon gekocht wurden und jetzt trocken und fest sind, lösen sie sich auf, sobald wir sie mit heißem Wasser vermischen. Daher werden sie als Flüssigkeiten angesehen, so dass wir die Regel Jesch Bischul Achar Bischul anwenden.6
4:5 Nolad
Bestimmte Lebensmittel enthalten Fett, das geliert, wenn sich das Essen abkühlt. Werden solche Lebensmittel wieder erhitzt, dann schmilzt das gelierte Fett. Zusätzlich zum Problem des Bischul entsteht dann auch die Frage des Nolad — Etwas Neues wird Erschaffen.7)
Die Frage des Nolad besteht, selbst wenn das Essen weniger als zum Jad Soledet Bo erhitzt wird.
Die Regel des Nolad ist wie folgt:8
Ein fettiges Lebensmittel, das, wenn es erhitzt wird, eine substantielle Menge Fett freigibt, die wir sehen können, dürfen wir am Schabbat nicht erhitzen. Wenn das Fett aber vom Essen absorbiert wird, z.B. im Fall von der Kruste absorbierten Öles, oder selbst wenn das Lebensmittel etwas Öl freigibt, darf es erhitzt werden.
Daher gilt praktisch gesehen:
a) Ein Stück kaltes Huhn oder Fleisch, um das etwas Flüssigkeit geliert ist, darf am Schabbat nicht wieder erhitzt werden.
b) Ein trockener Kugel, der ein bisschen Öl freigeben könnte, darf erhitzt werden.9
c) Zu einer Suppe darf kein Fett gegeben werden, selbst wenn es ein Kli Schlischi ist und selbst wenn sie nicht Jad Soledet ist, da das geschmolzene Fett in der Suppe sichtbar ist.10
d) Schmalz darf auf Reis gegeben werden, der nicht Jad Soledet Bo ist. Da das Essen das Fett absorbiert, gibt es kein Problem des Nolad. Das wäre aber nicht erlaubt, wenn der Schmalz auf festeres Essen, wie z.B. ein Stück gebratenes Fleisch, auf dem geschmolzenes Fett deutlich sichtbar ist, gegeben würde.
e) Manche sind streng und legen kein kaltes Hähnchenteil (bei dem etwas Flüssigkeit geliert ist) auf den selben Teller wie heißen, dickflüssigen Tscholent, da dies als Jesch Bischul Achar Bischul gelten könnte.11
4:6 Butter und Margarine
Butter und Margarine, die bei Wärmeeinfluss schmelzen, müssen als Flüssigkeiten angesehen werden, und die Regel des Jesch Bischul Achar Bischul findet Anwendung. Daher sollten wir Butter oder Margarine nicht mit Kartoffelpüree in einem Kli Scheni mischen, das Jad Soledet Bo ist.12 Einige Poskim sind der Ansicht, dass Butter und Margarine einem Dawar Gusch in einem Kli Schlischi beigefügt werden dürfen.13
4:7 Salzen
Obwohl es verschiedene Arten Salz gibt, wie z.B. Salz zum Kaschern, Küchensalz, Tischsalz, wollen wir uns hier nur auf Tischsalz beziehen, das gekocht wurde, bevor es kristallisierte.14
Da sich Salz beim Kontakt mit einer Flüssigkeit auflöst, muss es wie eine Flüssigkeit behandelt werden, und Jesch Bischul Achar Bischul wird angewendet. Daher darf Salz nicht zu einem Kli Scheni hinzugefügt werden.15
Wir dürfen aber von einem Kli Scheni (Irui Kli Scheni) auf Salz gießen und auch Salz zu einem Kli Schlischi hinzufügen.
4:8 Bischul Achar Afija — Kochen nach Backen
Im Abschnitt 2:9 haben wir erklärt, dass Kochen und Backen als zwei verschiedene Vorgänge angesehen werden, die unabhängig untersagt sind. Daher darf ein Lebensmittel, das schon gekocht worden ist, nicht gebacken werden, und Essen, das gebacken oder geröstet worden ist, darf danach nicht gekocht werden.16
Wir sollten es mit diesem Gesetz sogar in einem Kli Scheni genau nehmen, und z.B. kein Challa oder Mazza in Suppe in einem Kli Scheni geben.
Wir dürfen aber von einem Kli Scheni auf gebackene Lebensmittel schütten, und auf jeden Fall ein gebackenes Lebensmittel in ein Kli Schlischi geben.
Bezüglich Suppenmandeln (Croutons) hängt die Halacha davon ab, wie sie hergestellt worden sind. Wurden sie gebacken, dürfen sie nicht in ein Kli Scheni gegeben werden. Wurden sie frittiert, dann hat dies den halachischen Status des Kochens, und sie dürfen in ein Kli Scheni gegeben werden.
Praktisch gesehen sollten wir, wenn wir Challa, Mazza, Suppenmandeln am Schabbat zur Suppe geben, sicherstellen, dass der Suppenteller ein Kli Schlischi ist.
4:9 Afija Achar Afija — Backen Nach Backen
Es gibt kein Backen nach dem Backen, d.h. wenn ein Lebensmittel einmal gebacken worden ist, dann unterliegt es nicht mehr den Gesetzen des weiteren Backens.
Daher:
a) wir dürfen ein tiefgefrorenes Challa (das keine sichtbare Eisschicht hat) aufbacken [siehe Abschnitt 8:3].
b) wir dürfen Kartoffelpüree auf einen Cracker geben.17
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