Da es am Schabbat verboten ist, Feuer zu entzünden, stellt sich diese Frage nur, wenn Sie die Flamme noch vor Schabbat anzündeten. Es ist daher verboten, eine vollständig gekochte Speise am Schabbat aufzuwärmen.
Es ist aber erlaubt, einen Topf oder eine Pfanne zurück auf die Flamme zu setzen, wenn sie dort schon während des Schabbats stand. Sie nehmen z.B. den Topf von der Flamme weg, um einen Teil der Speise1 zu entnehmen. Danach möchten Sie den Topf zurück auf die Flamme setzen, was aber nur unter den folgenden Umständen erlaubt ist:
- Die Speise ist vollständig gekocht.
- Die Flamme ist bedeckt, z.B. durch ein Blech.
- Mit dem Abnehmen des Topfes hatten Sie im Sinn, den Topf anschließend sofort wieder auf den Flamme/Warmhalteplatte zurückzustellen.
- Während der Topf von der Flamme entfernt ist, hat Ihre Hand den Topf ununterbrochen berührt.
- Die komplette Speise wurde nicht in ein anderes Gefäß überführt.
- Die Speise ist nicht komplett abgekühlt.
Weiterhin ist es erlaubt eine vollständig gekochte Speise erneut aufzuwärmen, wenn Sie nicht unmittelbar auf der Flamme ist, z.B. kann die Challa auf dem Topfdeckel des Cholent platziert werden.
Hinweis: Es ist am Schabbat verboten, Speisen aus einem Topf oder einer Pfanne zu entfernen, solange sie noch auf einer Flamme oder Warmhalteplatte stehen. Sie müssen deshalb immer zuerst den Topf von der Wärmequelle entfernen, bevor Sie die Speise entnehmen dürfen.
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