Obwohl das Blasen des Schofars eine große Mizwa ist - denn wir anerkennen damit G-ttes Herrschaft und wecken sein Mitleid für alle, die vor seinem Gericht stehen -, schreiben die Weisen vor, dass das Schofar nicht geblasen wird, wenn Rosch Haschana auf einen Schabbat fällt.

Das hat mit den strengen Schabbat-Vorschriften zu tun. Denn es könnte sein, dass der Bläser unerfahren ist und zu einem Experten geht, um sich von ihm anleiten oder das Schofar blasen zu lassen. Dann würde er möglicherweise sowohl das Verbot des Tragens (des Schofars) übertreten, wenn er in der Öffentlichkeit mehr als vier Amot geht, als auch das Verbot, etwas von einem Haus ins andere zu bringen. Die Gebote des Schabbats sind so strikt, dass schon die Möglichkeit einer Übertretung wichtiger ist als das Blasen des Schofars vor der ganzen Gemeinde.

Das gleiche gilt sogar, wenn ein Eruw vorhanden ist (dort ist das Tragen erlaubt) oder wenn kein Gelände vorhanden ist, das die Tora als öffentlich erklärt.

Das heißt aber nicht, dass wir das Schofar an Rosch Haschana überhaupt nicht hören! Denn wie wir bereits gesehen haben, gelten die zwei Feiertage als ein verlängerter Tag. Wenn der erste Tag also auf einen Schabbat fällt, blasen wir das Schofar am zweiten Tag und das gilt so viel wie das Blasen am ersten Tag. Der zweite Tag von Rosch Haschana kann nie auf einen Schabbat fallen.

Das Verbot des Schofar-Blasens am Schabbat galt nur für die Orte ohne ständiges Bejt Din (das rabbinische Gericht). Als der Bejt Hamikdasch noch stand und der Sanhedrin in Jerusalem tagte, wurde das Schofar auch geblasen, wenn Rosch Haschana auf Schabbat fiel. Das galt für alle Orte innerhalb der Grenzen von Jerusalem. In anderen Ortschaften Israels wurde das Schofar jedoch nicht geblasen.