Grundprinzipien der Kaschrut-Gesetze sind z.B. das Unterscheiden zwischen den Fleisch- und Fischarten, die gegessen und jenen, die von uns nicht gegessen werden dürfen, oder das Beharren, dass ein Tier den betreffenden Regeln gemäss koscher geschächtet wurde oder die Trennung von Fleisch und Milch. Aber es gibt weitere die Kaschrut betreffende Erwägungen; einige sind davon aufgeführt:
"Jüdisch Kochen"
Im Allgemeinen sollte gekochtes und gebackenes Essen von einem Juden gekocht oder gebacken werden. Von Nichtjuden gekochte oder gebackene Gerichte sind auch bei ausschließlich koscheren Zutaten nicht koscher, wobei es jedoch Ausnahmen gibt. Koscher ist trotzdem, wenn:
- Im Allgemeinen sollte gekochtes und gebackenes Essen von einem Juden gekocht oder gebacken werdenein Jude irgendwie im Koch- oder Backprozess mitgewirkt hat. Für Aschkenazische Juden reicht es schon, wenn der mitkochende Jude den Ofen oder das Feuer angezündet hat. Für Sefardische Juden muss der mitwirkende Jude darüber hinaus, das Essen selber aufs Feuer legen;
- es sich um Nahrungsmittel handelt, die auch roh gegessen werden können oder für ein königliches Mal aufgetischt zu werden, nicht wichtig genug sind;
- für den Handel bestimmtes und industriell hergestelltes Brot konsumiert wird, - im Gegensatz zum im Privathaushalt gebackenem Brot. Notwendigerweise aber beim zuständigen Rabbiner zu erkundigen, welche Brotzutaten in Frage kommen.
Koschere Getränke
Milch:
Koschere Milch muss unter jüdischer Aufsicht hergestellt werden, um sicherzustellen, dass es ausschließlich Milch von koscheren Tieren ist. Das ist bei der herkömmlichen Milch, die im Supermarkt verkauft wird meistens nicht der Fall. Falls keine beaufsichtigte Milch erhältlich sein sollte, erlauben gewisse rabbinische Kompetenzen, sich auf die staatliche Inspektion zu verlassen: Dazu muss auf der Packung der Vermerk stehen, dass dieses Produkt nur Kuhmilch enthält. Das aber ist nur in Ländern, wie z.B. den Vereinigten Staaten der Fall, wo das Hinzufügen von nicht auf der Produktverpackung aufgeführten Zutaten strafgesetzlich verfolgt wird. Da dies in Europa nicht so streng reglementiert ist, können wir uns nicht auf jene mildernden Umstände verlassen, - und sogar in Amerika wird den Juden empfohlen, möglichst nicht von dieser Erlaubnis Gebrauch zu machen.
Wein:
Wein wird für Kiddusch, Hawdala, Hochzeiten und auch für den G-ttesdienst im Heiligen Tempel verwendet, - leider jedoch auch für den Götzendienst. Daher muss jeder koschere Wein, Portwein, Sherry, Traubensaft oder sonstiges Produkt, das Traubensaft oder Wein enthält, ausschließlich von Tora-treuen Juden verarbeitet und gehandhabt werden. Um sicherzustellen, dass seine Herstellung alle halachischen (dem jüdischen Gesetz entsprechenden) Anforderungen erfüllt, wird der Wein abschließend koscher versiegelt.
Gekochte Weine (Jajin mewuschal) dürfen nicht für Sakramente benutzt werden, so dass die Handhabung eines Nichtjuden seine Konsumierung nicht verbietet. Solcher Wein wird mit "mewuschal" (gekocht) beschriftet.
Abgaben
Wenn wir landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Israel kaufen, sollten wir darauf achten, dass der Verkäufer im Besitz eines verlässlichen Koscher-Zertifikats istEine Abgabe ist eine symbolische Absonderung von in Israel gewachsenem Obst und Gemüse zum Angedenken an die für Kohanim und Lewiim auf die Seite gelegten Nahrungsmittel.
Zu Zeiten des Heiligen Tempels - und wenn er wieder aufgebaut sein wird - leisteten die Israelischen Bauern von ihrer Ernte einige Portionen für verschiedene Abgaben. Doch solange der Heilige Tempel nicht steht, können diese Portionen nicht gegessen werden. Daher wird nur eine symbolische Menge (1%) getrennt und auf respektvolle Weise entsorgt.
Da diese Gesetze etwas kompliziert sind, ist es das Beste, landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Israel ausschließlich von Verkäufern zu kaufen, die eine verlässliche Koscher-Bescheinigung besitzen. Auch exportierte israelische Landwirtschaftsprodukte sind den speziellen Gesetzen des Landes Israel unterworfen.
Eine weitere die landwirtschaftlichen Produkte Israels betreffende Regel ist das biblische Verbot, die Früchte eines neugepflanzten Baumes während der ersten drei Jahren zu essen. Dieses Gesetz wird "Orla" genannt. Außerhalb Israels gilt das nur für jenes Obst, bei dem sicher ist, dass es sich um "Orla" handelt.
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