Die abschließenden Momente des Lebens – einige grundlegende Vorschriften und Bräuche:
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Wenn der Tod naht, soll man das Schma Jisrael und andere Verse, die unseren Glauben an und unser Vertrauen in G-ttes Einzigartigkeit bekräftigen, rezitieren. Alle zu der Zeit Anwesenden sollten das Schma Jisrael mit dem Sterbenden rezitieren. Sollte der Sterbende bewusstlos sein, sollten die Anwesenden die Verse ebenfalls für ihn rezitieren.
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In den abschließenden Momenten des Lebens soll man mit ganzem Herzen und ganzer Seele Buße tun für all die Verfehlungen, die man in seinem Leben begangen hat. Sollte es jemandem geben, von dem der Sterbende denkt, er habe ihm Unrecht zugefügt, so sollte man den Geschädigten um Vergebung bitten; der Talmud erzählt uns, dass G-tt uns Überschreitungen anderer gegenüber nur vergeben kann, wenn uns diejenigen ebenfalls vergeben.
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Das Vidui – das verbale Bekenntnis der eigenen Sünden – sollte rezitiert werden. Es gibt verschiedene Texte für dieses mündliche Bekenntnis. Eine Person sollte sein persönliches Bekenntnis ebenfalls in seiner Landesprache sprechen.
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Man sollte das Schma Jisrael und das Vidui rezitieren, auch wenn es nicht absehbar ist, ob der Tod unmittelbar bevorsteht, nicht dass derjenige das Bewusstsein verliert oder aus irgendeinem anderen Grunde verhindert ist, dies kurz vor dem Tode zu tun. Um es mit den Worten unserer Weisen zu sagen: “Viele sprechen das Vidui und leben, während andere es nicht sprechen und die Möglichkeit verlieren, dies zu tun.“
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In diesen Zeiten des langsamen und langwierigen Sterbens, in denen Patienten zum Zeitpunkt ihres Todes normalerweise bewusstlos und hochmedikamentös sind, bietet sich ihnen nicht die Möglichkeit, zum Zeitpunkt ihres Todes das Schma Jisrael und Vidui zu rezitieren. In solchen Fällen sollten die Anwesenden dies tun und so der vergehenden Seele eine Stimme verleihen.
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Es ist eine Angelegenheit des größten Respekts, über eine Person zu wachen, die von dieser in die nächste Welt übergeht. Niemand sollte allein sterben, eher sollte jeder Versuch unternommen werden, dass geliebte Personen oder auch ein fürsorglicher Fremder anwesend sind. In den letzten Momenten des Lebens sollte niemand in Anwesenheit des Sterbenden gehen, ausgenommen körperlich Kranke oder jene, deren emotionaler Zustand den Verbleib im Raum unmöglich macht.
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