Die erste in der Tora erwähnte Hochzeit ist die von Isaak und Rebekka; dort aber (in der Sidra Chaje Sara) werden eigentlich nur die Vorbereitungen dazu beschrieben. Jakobs Heirat dagegen, die in der dieswöchigen Sidra geschildert wird (Genesis. Kap. 29), ist die erste, über die die Tora Einzelheiten vorträgt. In der Tat werden einige der Vorschriften, wie sie die jüdischen Hochzeitszeremonien betreffen, von eben dieser Schilderung der Verheiratung Jakobs hergeleitet.

Eine jüdische Ehe wird traditionell als ein "Binjan Ade Ad" – ein permanentes Gebäude – bezeichnet. Damit die aufgebaute Ehe wirklich stark und dauerhaft ist, muss alles, was mit der Hochzeit zusammenhängt, und alles, auf dem sich das Haus des jungen Paares aufbaut, völlig im Einklang mit der Tora stehen. Denn unsere Tora selbst wird "Torat Chajim" genannt, die Tora des Lebens; sie ist als Quelle des ewigen Lebens in der zukünftigen Welt wie auch als praktische Anleitung für das irdische Leben bewährt.

Der Vergleich der Hochzeit und des Ehestandes mit einem "permanenten Bauwerk" ist keine bloße Redewendung, vielmehr ist darin eine wichtige Idee und Moral enthalten. Bei jedem Bau ist doch das erste und wesentlichste Anliegen, dass man für die Stärke und Dauerhaftigkeit der Fundamente sorgt. Ohne eine solche Grundlage ist all die Arbeit, die man auf die Wände, das Dach oder den Verputz verwendet, nutzlos und vergebens. Dieser Grundsatz gilt mit noch viel stärkerer Betonung bei dem Aufbau einer Ehe; sollten ihre Fundamente wacklig sein, dann könnte dies schnell zu einer wahrhaften Tragödie führen.

Deshalb muss eine jüdische Ehe sich zuallererst auf die felsenfeste Grundlage von Tora und Mizwot stützen; daraus erst erwächst auch die Segnung von Freude und Glückseligkeit für das junge Paar, für ihr weiteres Leben.

Bei allem, das mit der Beobachtung der Tora zusammenhängt, folgen wir dem bekannten traditionellen Prinzip: "In ganz Israel ist einer für den anderen verantwortlich." Wir sollten also nicht nur selbst – und für uns selbst – die Mizwot ausüben, sondern wir sollten gleichfalls anderen dazu verhelfen. Schon deshalb ist es klar, dass jeder einzelne ständig verpflichtet ist, Brautpaaren dazu verhelfen, ein "permanentes Gebäude" zu errichten. Wir sollten ihnen zeigen, wie sie eine koschere Küche in ihrem neuen Heim einrichten und beibehalten können, und warum dies wichtig ist. Wir sollten sie in die Schönheiten des Schabbat einführen; wir sollten ihnen zeigen, wie die Vorschriften von Taharat Hamischpacha – "Reinheit der Familie", worin unter anderem das Untertauchen in einer Mikwa inbegriffen ist – die Familienbeziehungen weihen und veredeln.

Niemand sollte sich der Illusion hingeben, all dies sei allein eine Sache für das junge Paar selbst, und man dürfe sich da nicht einmischen. Ein solcher Standpunkt entbehrt jeder Berechtigung. Sollte man sehen, wie jemand sich daran macht, sich selbst und – was noch viel schlimmer ist – seinen Kindern einen Schaden zuzufügen, der sogar zur Selbstzerstörung führen könnte, dann würde man es doch gewiss nicht als eine "Einmischung" oder einen "unberechtigten Übergriff" bezeichnen, wenn man da sein Bestes unternimmt, um die betreffende Person daran zu hindern. Ebenso ist es eine vorrangige Pflicht, jemandem zu einem dauerhaften Nutzen zu verhelfen, wenn eine Gelegenheit dafür sich bietet; und hier, auf dem Gebiete von Eheschließung und Ehestand, ist wirklich dieser Nutzen ein dauerhafter.