Die späteren Mussar-Weisen waren geteilter Meinung betreffend einer Person, die einerlei Sünde oft wiederholte1. Manche behaupten, sie habe die Zahl der für diese Sünde festgelegten Fasttage oftmals – gemäß der Anzahl des Sündigens – zu beachten.2 Für den Vergeuder von Samen etwa wird für die Durchführung der Umkehr von unserem Meister R. Jizchak Lurja sel. A. die Zahl der Fasttage mit 84 vorgegeben3. Beging er beispielsweise diese [Sünde] zehn oder zwanzig mal, hat er zehn oder zwanzig mal 84 [Tage] zu fasten, und so in allen Fällen. Dies ist dem Sündopfer ähnlich, das man für jeden Fall [einer Übertretung] zu bringen hat4.

Andere wiederum vergleichen diese [Fasttage] mit dem Ganzopfer, das für [Vernachlässigung eines] Gebots gebracht wird. Hat man auch eine Reihe von Geboten verletzt, erwirkt man mit einem Ganzopfer Sühne, wie im Talmud, [Traktat] Sevachim, Kapitel 15, steht.

Die übliche Entscheidung in dieser [Kontroverse] sieht vor, drei mal die Anzahl der für diese Sünde vorgeschriebenen Fasttage durchzuführen, d.h. 252 Fasttage für vergeudeten Samenerguss, und ähnlich bei den übrigen schuldhaften Vergehen und Sünden. Der Grund dafür liegt in der Aussage des heiligen Sohar, Ende Abschnitt Noach: „Wenn sich der Mensch vor dem H.g.s.E. versündigt, hinterlässt er beim ersten Mal eine Spur etc., beim dritten Mal dringt dieser Fleck von einer Seite zur anderen etc.“ Daher hat auch die Zahl der Fasttage drei zu betragen etc. pp.