Nun besteht das Gebot der Umkehr, wie es von der Tora vorgeschrieben ist, ausschließlich im Aufgeben der Sünde1 (wie im [Talmudtraktat] Sanhedrin, Kap. 32, und in Choschen Mischpat, Ende Paragraph 343, betreffs Zeugenschaft steht4). Dies bedeutet, man muss mit vollkommener Aufrichtigkeit5 beschließen, nie wieder in die Torheit zu verfallen, sich gegen die Herrschaft des Gesegneten aufzulehnen; nie wieder wird man die Gebote des Königs übertreten, G‑tt behüte, weder ein Gebot noch ein Verbot.

Dies ist die wesentliche Bedeutung des Begriffs Teschuva [„Umkehr“] – zu G‑tt mit seinem ganzen Herzen und seiner ganzen Seele zurückzukehren [„laschuv“], Ihm zu dienen und all Seine Gebote zu hüten, wie geschrieben steht: „Es verlasse der Böse seinen Weg, und der Mann der Sünde seine Gedanken, und kehre um zum Ew‑gen … …“6 Im Abschnitt Nizavim steht geschrieben: „Du sollst zum Ew‑gen, deinem G‑tt umkehren und auf Seine Stimme hören … … mit deinem ganzen Herzen … …“7 [So auch:] „Kehr um, Israel, zum Ew‑gen deinem G‑tt … …“8, [und] „Führ uns zurück, Ew‑ger, zu dir … …“9

Dies entspricht nicht der allgemeinen Auffassung, dass Umkehr im Fasten bestehe. Sogar im Fall von Sünden, die mit Abtrennung [von der Quelle der Lebenskraft] oder Hinrichtung durch das Gericht strafbar sind, wo die Sühne des Menschen durch Leiden vollendet wird, ist es der H.g.s.E., der die Leiden über ihn bringt10. (Wie geschrieben steht: „So werde Ich ahnden mit dem Stab …“11, ausdrücklich „So werde I c h ahnden“.) Wenn also die Umkehr des Menschen Wohlgefallen vor Ihm, gesegnet sei Er, findet, da er zu G‑tt mit seinem ganzen Herzen und seiner ganzen Seele aus Liebe heraus umkehrt, alsdann folgt auf den Impuls von unten „so wie im Wasser das Angesicht … …“12 droben ein Impuls, die Liebe und Güte G‑ttes erweckend, seine Sünde durch Leiden in dieser Welt zu scheuern, wie geschrieben steht: „Denn, wen der Ewige liebt, straft Er … …“13

Aus diesem Grund erwähnten Maimonides14 und Sefer Mizwot HaGadol15 in Zusammenhang mit dem Gebot der Umkehr keinerlei Fasten, nicht einmal im Fall von Sünden, die mit Abtrennung [von der Quelle der Lebenskraft] und Hinrichtung strafbar sind. Lediglich das Bekenntnis [der Sünden] und die Bitte um Vergebung werden angeführt, wie in der Tora steht: „Sie sollen ihre Sünde bekennen … …“16

Was im Buch Joel steht – „Kehrt zurück zu Mir mit eurem ganzen Herzen und mit Fasten und mit Weinen … …“17 – diente dazu, die [himmlische] Verfügung, die Sünde der Generation durch die Leiden der Heuschrecken auszulöschen18, außer Kraft zu setzen. Dies ist der Beweggrund aller Fasttage, die für jegliches Unheil unternommen werden, damit es nicht die Gemeinschaft befalle19, wie im Buch Esther geschrieben steht20.

Nun führen Mussar-Werke, vor allem Sefer Rokeach21 und Sefer Chassidim22, zahlreiche Fasttage und Kasteiungen für den Übertreter jener Sünden an, die mit Abtrennung [von der Quelle der Lebenskraft] und Hinrichtung strafbar sind; gleichfalls für den Vergeuder von Samenflüssigkeit, der des Todes durch himmlische Hand23 strafbar ist, wie die Tora über Er und Onan berichtet24, und seine Rechtsstellung entspricht in dieser Hinsicht jenen, die mit Abtrennung [von der Quelle der Lebenskraft] strafbar sind. Mit diesen [Fasttagen und Kasteiungen] wird beabsichtigt, die Strafe von Leiden vom Himmel, G‑tt behüte, abzuwenden, wie auch die Vollendung der Sühne seiner Seele zu beschleunigen und zu verschnellern. Auch kehrt er zu G‑tt vielleicht nicht mit seinem ganzen Herzen und seiner ganzen Seele aus Liebe, sondern aus Furcht zurück.