Nichtsdestotrotz entscheide jeder Mann des Geistes, der die Nähe G‑ttes erwünscht, seine Seele auszubessern [wünscht], sie zu G‑tt mit vorzüglicher Umkehr vom Allerfeinsten zurückzuführen, für sich selbst mit Strenge. Er sollte zumindest ein Mal während seiner Lebenstage die Zahl der Fasttage für wenigstens jede schwerwiegende Sünde vollenden, die mit Todesstrafe strafbar ist, und sei es bloß mittels himmlischer Hand1. Für vergeudeten Samenerguss etwa [sollte der Mensch] ein mal während seiner Lebenstage 84 Fasttage unternehmen. Man kann [die Fasttage] auf die kurzen Wintertage verschieben2, und beispielsweise zehn Tage oder weniger in einem Winter fasten, und die Anzahl von 84 in neun Jahren oder mehr, gemäß seiner Kraft, vollenden. (Auch kann man [bis zu etwa] drei Stunden vor Sonnenaufgang ein wenig essen; dies wird, wenn man es so festgesetzt hat, nichtsdestotrotz als Fasttag angerechnet.3)

Für die Vollendung der oben erwähnten 252 Fasttage faste man weitere 4 mal 84 bloß bis nach Mittag; auch dies wird im Jerusalemer Talmud als Fasten betrachtet4. In diesem Zusammenhang werden ihm zwei Halbtage als ein ganzer Tag angerechnet. Gleiches gilt für andere, ähnliche Sünden, denn „jedes Herz kennt seiner Seele Bitternis und ersehnt deren Rechtfertigung“5.

Es verbleiben indes die Fasttage, die über 252 oder Ähnliches hinausgehen, die man unter Berücksichtigung der strengeren Meinung fasten müsste – die Zahl der Fasttage für jede Sünde gemäß der Zahl des Sündigens, wie oben erwähnt wurde. All diese löse man durch Spenden im Gegenwert von 18 Gedolim Polisch per Tag aus. Gleiches gilt für alle übrigen Fasttage, die man für Sünden begehen muss, die nicht mit dem Tod strafbar sind, und sogar für Vernachlässigung von Geboten der Tora oder der Rabbiner, und [die Unterlassung] „des Torastudiums wiegt alles auf“6, gemäß der für die Durchführung der Umkehr von unserem Meister R. Jizchak Lurja sel. A. vorgegebenen Zahl. (Die meisten davon werden in Sefer Chassidim, Traktat Teschuva, erwähnt.) All diese Fasttage löse man wie oben erwähnt durch Spenden aus, wenn man sich wie oben erwähnt nicht peinigen kann.

Obschon sich dies auf eine beträchtliche Summe belaufen kann, sorge man sich nicht um [die Vorschrift]: „Man verschwende nicht mehr als ein Fünftel [des eigenen Vermögens für Spenden].“7 In solchen Fällen kann das [Spenden] nicht als „Verschwendung“ bezeichnet werden8, weil man es tut, um sich selbst von Fasten und Kasteiungen zu erlösen. Dies ist nicht weniger bedeutend, als den Körper zu heilen oder seine anderen Bedürfnisse [zu decken].

Da die oben erwähnte Zahl der Fasttage für die Durchführung der Umkehr immens groß ist, pflegen heutzutage alle, „die das Wort G‑ttes fürchten“, überaus großzügig zu spenden, denn die Schwäche der Generation verhindert sie am Peinigen in solchem Ausmaß. ([In diesem Zusammenhang] wird andernorts der Vers: „Die Güte des Ew‑gen, dass sie nicht zuende ist“9 kommentiert10.