Im Lichte all des oben Erwähnten wird die im Talmud1 und den Halacha-Dezisoren2 dargelegte Gesetzesentscheidung klar verständlich, dass das Nachsinnen nicht die verbale Artikulation ersetzen kann, sodass wenn man das Schema nur in seinen Gedanken und seinem Herzen gelesen hat, sogar mit der ganzen Kraft seiner Kawana, seine Verpflichtung nicht erfüllt hat3, und man es noch einmal lesen muss. Gleiches gilt für das Tischgebet4, das von der Tora verordnet wurde, und die übrigen Segenssprüche5, die von den Rabbinern verordnet wurden, und das Gebet6. Artikuliert man es andererseits mittels seiner Lippen, hat aber sein Herz nicht mit Kawana ausgerichtet, hat man geschehenenfalls seine Verpflichtung erfüllt7 und muss es nicht wiederholen, mit Ausnahme des ersten Verses des Schema-Lesens8 und des ersten Segensspruches des Achtzehngebets9. So steht geschrieben (Berachot, Beginn 2. Kapitel10): „Bis hierher besteht das Gebot in der Kawana, ab hier und weiter besteht das Gebot im Lesen etc. pp.“

Der Grund besteht darin, dass die Seele selbst keiner Vervollkommnung11 durch die Gebote bedarf, sondern bloß Licht herabbringen muss, um die belebende Seele und den Körper zu vervollkommnen durch die Buchstaben des Sprechens, die die Seele mittels der fünf Organe der verbalen Artikulation äußert. Ebenso verhält es sich mit den praktischen Geboten, die von der Seele mittels der übrigen Körperglieder ausgeführt werden.