Seit der Tempel zerstört ist, verfügt der H.g.s.E. in Seiner Welt über keine Wohnung und Stätte für Sein Weilen, das heißt für Seine Einheit, gesegnet sei Er, außer den „vier Ellen des Toragesetzes“1, das der Wille des Gesegneten und Seine Weisheit ist, die in die uns vorliegenden Gesetze gekleidet sind. Nachdem also der Mensch gemäß seiner Fähigkeit seinen Gedanken in das Thema der oben erwähnten Auflösung vertieft hat, nehme er sich Folgendes zu Herzen: „Da mein Intellekt und die Wurzel meiner Seele von zu geringem Vermögen sind, um ein Wagen und eine Wohnung für die Einheit des Gesegneten in völliger Wahrheit zu sein – denn mein Gedanke kann den Gesegneten in keinerlei Hinsicht und in keinerlei Ausmaß des Begreifens der Welt erfassen und begreifen, nicht einmal mit dem geringsten Ansatz des Begreifens der Vorväter und der Propheten. Weil dem also so ist, werde ich Ihm eine Wohnung und eine Stätte für Sein Weilen errichten, nämlich das Torastudium gemäß meiner freien Zeit zu festgelegten Zeiten bei Tag und bei Nacht, gemäß der gesetzlichen Vorschrift, die jedem Einzelnen in den ‚Gesetzen des Torastudiums‘ erteilt wurde2, und wie unsere Meister sel. A. sagten: ‚Sogar mit einem einzigen Abschnitt am Morgen etc.‘“3 Auf diese Weise erfreue er sein Herz und sei fröhlich und erweise voll Freude und zufriedenem Herzen Dank für seinen Anteil: dass es ihm beschieden ist, zwei Mal täglich dem Allmächtigen „Gastgeber“ zu sein, gemäß seiner freien Zeit und seiner Möglichkeit, die G‑tt ihm in reichem Maß zugeteilt hat.
ב"ה