Stammt die Trübsal jedoch nicht von Besorgnis über Sünden, sondern von der Tatsache, dass ihm böse Gedanken und böse Begierden in den Sinn kommen, so gilt: Wenn ihm diese Gedanken nicht während seines Dienstes [an G‑tt,] sondern während der Beschäftigung mit seinen eigenen Angelegenheiten und weltlichen Belangen u.Ä. einfallen, erfreue er sich im Gegenteil an seinem Anteil; denn wiewohl ihm diese in den Sinn kommen, wendet er seine Aufmerksamkeit davon ab, um zu erfüllen, was gesagt wurde: „[…] und spähet nicht eurem Herzen und euren Augen nach, denen ihr buhlerisch folgt.“1 Der Vers spricht nicht von Gerechten, sie als „buhlerisch“ bezeichnend, G‑tt behüte, sondern er spricht von Durchschnittsmenschen wie seinesgleichen, dem erotische Gedanken in den Sinn kommen, sei es erlaubter Natur etc.2; und wenn er seine Aufmerksamkeit davon abwendet, hält er dieses Verbot3 ein. Unsere Meister sel. A. sagten: „Wer auf passive Weise eine Sünde unterlässt, der wird belohnt, als habe er aktiv ein Gebot erfüllt.“4 Er freue sich folglich über seine Befolgung eine Verbots wie über die tatsächliche Erfüllung eines positiven Gebots.