Dies gilt jedoch ausschließlich für [das Studium] des esoterischen Aspekts des Gebots, das dem Studium seiner Gesetze nicht nachsteht; ja, im Gegenteil etc., obwohl er nicht das Wesen begreift.
Es gilt nicht für das Studium der Folge des Hischtalschelut, der kettenartig hinabführenden Entwicklung. Sogar wenn man [den Aspekt] der Existenz begreift, ist dies per se nicht so wertvoll wie das Studium der Gesetze der Gebote, bei dem man die Essenz begreift und erfasst. [Dieses Studium] wird als Äquivalent für die konkrete Ausführung betrachtet, wie geschrieben steht: „Dies ist die Vorschrift etc.“1 Indes ist auch das Wissen über die Existenz des Hischtalschelut ein erhabenes und gehobenes Gebot. In der Tat – es überwiegt sie alle, wie geschrieben steht: „Darum sollst du heute erkennen etc.“2 und: „Erkenne den G‑tt deines Vaters etc.“3 Es führt überdies zu einem „vollkommenem Herzen“4 – und das ist das Wichtigste. Das Begreifen der Existenz bedeutet, [das Objekt] vom Materiellen zu entledigen etc. Dieses Gebot ist indes bloß eines von 613 [Geboten], und der Mensch hat alle 613 zu erfüllen, entwickeln sie sich doch aus dem Wesen des äußeren Aspekts der Gefäße von Azilut. Man muss daher eingehend über alle 613 [Gebote] lernen und sie konkret in Gedanke, Wort und Tat – der Entsprechung zu Berija, Jezira und Assija – ausführen, um die dort erforderlichen Läuterungen vorzunehmen.