Seit der Verbreitung der o.g. Hefte unter unserer gesamten o.g. Gemeinschaft der Chassidim in vielfachen Abschriften aus den Händen verschiedener und absonderlicher Schreiber1, vermehrten sich die Schreibfehler aufgrund der Vielzahl an diversen Abschriften in unerhörtem Maß. Aus diesem Grund bewegte der Geist die auf der vorhergehenden Seite erwähnten, vornehmen Herren2 dazu, die o.g. Hefte mit persönlichem und finanziellem Aufwand zu drucken, gänzlich von Spreu und Fehlern der Schreiber gereinigt und gründlich überprüft. Für diese würdige Tat sage ich „[Eure] Kraft erstarke“.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Vers explizit sagt: „Verflucht sei, der seines Nächsten Grenze verrückt“3, und „,verflucht‘ bedeutet: eine Verwünschung auf ihn, ein Bann auf ihn“4 etc. pp., G‑tt behüte, erteile ich „als Beweis von Judäa als Stütze für den Schriftvers“5 allen Druckern ein ausdrückliches Verbot, die o.g. Hefte nachzudrucken, entweder selbst oder durch ihre Vertretung, ohne Erlaubnis der oben Erwähnten im Laufe von fünf Jahren ab Druckende. Wer dem Folge leistet, denen wird Gutes widerfahren und mit Gutem werden sie gesegnet werden.

Dies sind die Worte des Kompilators des o.g. [Werkes] Likkutej Amarim.