Verbotene Speisen enthalten einen weiteren Aspekt, aufgrund dessen sie als Issur [„gebunden“] bezeichnet werden: Sogar wenn der Mensch unwissentlich eine verbotene Speise zu sich nimmt, dem Himmel zuliebe, um G‑tt mit der aus dieser Nahrungsaufnahme gewonnenen Energie zu dienen; sogar wenn er dies auch ausführt und seine Absicht verwirklicht – er lernt und betet mit der Energie aus dieser Nahrungsaufnahme –, steigt die darin enthaltene Lebenskraft nicht auf und kleidet sich nicht in die Worte der Tora und des Gebets, wie es der Fall bei zulässigen Speisen ist, weil sie in den Händen der Sitra Achra der drei unreinen Kelipot gefangen gehalten wird. Dies gilt sogar für [eine Speise, die aufgrund] eines rabbinischen Verbots untersagt ist, denn „die Worte der Toraweisen sind strenger als die Worte der Tora etc.“1

Deshalb sind auch der böse Trieb und die Kraft, die nach verbotenen Dingen gelüsten, „einer der nichtjüdischen Dämonen“2. Dies ist der böse Trieb der Völker, deren Seelen von den drei unreinen Kelipot stammen. Der böse Trieb und die Kraft dagegen, die nach erlaubten Dingen gelüsten – um die Begierde des Menschen zu stillen –, sind „einer der jüdischen Dämonen“3, da [die Lebenskraft eines erlaubten Objekts] zur Heiligkeit zurückkehren kann, wie oben erklärt wurde4. Bevor sie aber zur Heiligkeit zurückkehrt, ist sie Sitra Achra und Kelipa. Und auch nachher verbleibt ein Rest davon an den Körper des Menschen geheftet, denn von jedem Lebensmittel und Getränk werden augenblicklich Blut und Fleisch von seinem Fleisch geformt. Für den Körper ist daher die „Purgation des Grabes“5 erforderlich, um ihn von seiner Unreinheit, die er durch den Genuss an dieser Welt und ihren Vergnügen von der Unreinheit der Kelipat Noga und der „jüdischen Dämonen“ aufgenommen hat, zu reinigen und zu läutern. Nur wer sich wie unser Heiliger Meister6 sein Leben lang keinem Genuss dieser Welt hingab7 [bedarf dessen nicht].