Zählt der Mensch aber zu jenen, die Fleisch fressen und Wein saufen, um die Begierden ihres Körpers und ihrer tiergleichen Seele zu befriedigen – das Element Wasser der vier bösen Elemente in ihr, dem das Attribut der Begierde entstammt – bewirkt er, dass die Lebenskraft von Fleisch und Wein in seinem Inneren absinkt und vorübergehend vom völlig Bösen der drei unreinen Kelipot aufgenommen wird. Für diese wird der Körper dieses Menschen zeitweilig zu einer „Gewandung“ und zu einem „Wagen“, bis der Mensch umkehrt und zum Dienst G‑ttes und Seiner Tora zurückkehrt. Da es sich nämlich um zulässiges Fleisch und koscheren Wein handelte, können diese umkehren und gemeinsam mit dem Menschen bei seiner Rückkehr zum Dienst G‑ttes hochsteigen. Ebendas ist die Bedeutung der Begriffe Hetter1 und Muttar2: [Das Objekt] ist nicht durch die „äußeren Kräfte“3 gebunden und gefesselt, wodurch eine Rückkehr und ein Aufstieg zu G‑tt unmöglich wäre. Ein Rest [des Bösen] verbleibt dennoch im Körper. Der Körper muss sich deshalb der „Purgation des Grabes“4 unterziehen, wie im Folgenden erklärt wird5.
Gleiches gilt für die Lebenskraft der Samentropfen, die der Mensch mit tierischer Begierde ausstößt, während er in der Reinheitsperiode seiner Frau in ungeheiligter Weise mit ihr verkehrt.6
Anders verhält es sich mit verbotenen Speisen und verbotenen geschlechtlichen Beziehungen, die von den drei völlig unreinen Kelipot stammen: Sie sind durch die äußeren Kräfte auf ewig gefesselt und gebunden. Sie entsteigen von dort nicht eher, „bis ihr Tag kommt“, und der Tod für immer verschlungen wird, wie geschrieben steht: „Und den Geist der Unreinheit werde Ich tilgen von der Erde.“7 Oder bis [der Sünder] solch mächtige Umkehr vollzieht, dass seine „vorsätzlichen Vergehen zu wahren Verdiensten gewandelt werden“. Dies geschieht bei Umkehr aufgrund von Liebe aus tiefem Herzen, mit mächtiger Liebe, mit Begehren und einer Seele, die nach der Heftung an den Gesegneten verlangt, und nach G‑tt wie ein verschmachtetes und ödes Land dürstet. Da sich seine Seele bisher in einem öden Land und im Schatten des Todes – dies ist die Sitra Achra – befand, und aufs weiteste vom Licht des g‑ttlichen Antlitzes entfernt war, dürstet seine Seele noch stärker [nach G‑tt] als die Seelen der Gerechten, wie unsere Meister sel. A. sagten: „Wo die Umkehrenden stehen etc. [können nicht einmal die vollendet Gerechten stehen.]“8 [Ausschließlich] über die Umkehr aufgrund solch mächtiger Liebe wurde gesagt, dass die vorsätzlichen Vergehen zu Verdiensten gewandelt werden9. Ihnen nämlich verdankt er das Erlangen dieser mächtigen Liebe.
Durch eine Umkehr aber, die nicht aus solcher Liebe resultiert – möge es auch angemessene Umkehr sein und wird G‑tt ihm gewiss vergeben – werden [seine Sünden] nicht zu Verdiensten. Sie steigen nicht gänzlich aus der Kelipa empor bis die Endzeit gekommen ist, wenn der Tod auf ewig verschlungen wird.
Heutiger Tanja-Abschnitt
Likkutej Amarim, In der Mitte von Kapitel 7
„Zulässigkeit“.
Zulässig, erlaubt; wörtlich: (von Fesseln) „gelöst“.
Neben „Kelipot“ und „Sitra Achra“ ein weiterer Begriff für das Böse.
Eine „Reinigungsmaßnahme“, um die Seele nach dem Tod von den Spuren zu reinigen, die diesweltlicher Genuss ohne Ausrichtung auf G‑tt hinterlässt. Erwähnt in Raschi zu Sanhedrin 47b; siehe Sohar II, 151a; R. Chajim Vital, Sefer HaGilgulim am Ende. R. Joseph I. Schneersohn (1880‑1950), der sechste Lubawitscher Rebbe, hält fest, dass das Rezitieren auswendig gelernter Worte der Tora wie Mischna, Tanja und Psalmen den Menschen vor dieser Strafe bewahrt (hinausgehend über den Wert des Rezitierens an sich als Torastudium und seine Wirksamkeit beim „Läutern der Luft“. Siehe HaJom Jom, New York 1990, Eintrag für 7. Tevet.)
Kap. 8.
Der gesamte Satz erscheint nicht im Originaltext und wurde anhand des „Verzeichnis der Textkorrekturen“, Likkutej Amarim – Tanja, Wien 1978, ed. R. Menachem M. Schneerson, S. 403 ff., eingefügt.
Sach. 13:2.
Berachot 34b.
Joma 86b.