Aus diesem Grund legten unsere Meister sel. A. fest, dass man sich beim Gebet [zu verhalten habe], „als stünde man vor dem König“1. Zumindest sollte man zeigen, als stünde man etc. in den Augen all jener, die mit physischen Augen seine Taten und Worte betrachten, obschon der Tor keine Gedanken hegt. Aus diesem Grund wurden alle Gebete für denjenigen festgelegt, der tief über sie nachsinnt. Wer dies aber nicht zeigt, ist des Todes schuldig und über ihn wurde im heiligen Sohar gesagt: „Er verursacht Schmach für die Obere Anordnung, und zeigt, dass er getrennt ist und keinen Anteil am G‑tt Israels hat“2, G‑tt schütze uns.

Ich handle daher als Abgesandter unserer Meister sel. A., um ein Dekret zu erlassen, das jedermann auf gleiche Weise verpflichtet: Vom Moment, da der Vorbeter das Gebet zu sprechen beginnt, bis zum Ende des letzten Kaddisch wird beim Morgen-, Nachmittags- und Abendgebet etc. pp. kein müßiges Geschwätz geäußert. Wer dies vorsätzlich missachtet, setze sich auf die Erde und ersuche drei Menschen, ihn aus dem himmlischen Bann zu befreien. „Er kehre um und genese“3 und rückwirkend wird ihn keinerlei Bann betreffen. Denn von Beginn an betrifft es bloß die Aufsässigen und vorsätzlichen Sünder, denen nichts daran liegt, von Himmel und Menschheit Sühne für diese strafbare Sünde zu erbitten. Dieser [Bann gilt] auch nur dann, wenn Menschen vorsätzlich mit der Seele Hohn reden, nicht aber für eine Person, die vergisst, oder unbeabsichtigt einige Worte äußert, denn sie bedarf keinerlei Befreiung. „Du prüfst Herzen und Nieren, gerechter G‑tt.“4 Erweise Gutes, G‑tt, den Guten und denen, die in ihren Herzen aufrecht sind5.