Somit verstehen wir die Wortwahl im Ausspruch unserer Meister sel. A.: „Die Durchschnittsmenschen [Bejnonim] werden von beiden gerichtet“1, (d.h. sowohl vom guten als auch vom bösen Trieb.) Denn es steht geschrieben: „Er steht zur Rechten des Wehrlosen, ihn zu retten vor den Richtern seiner Seele.“2 Sie sagten nicht: „[Die Bejnonim] werden von beiden regiert“, G‑tt behüte. Denn wenn der böse Trieb nur die geringste Herrschaft und Macht in der „kleinen Stadt“ erringt, sei es auch nur kurzfristig, wird der Mensch zu dieser Zeit „Böser“ genannt.

Der böse Trieb aber ist – allegorisch gesprochen – nicht mehr als ein Richter und Anwalt3, der seine Rechtsmeinung kundtut. Dies ist jedoch nicht notwendigerweise die endgültige gesetzliche Entscheidung, denn es gibt noch einen Richter und Anwalt4, der die Meinung des anderen anficht. Zwischen den beiden muss also eine Entscheidung fallen, und das endgültige Urteil liegt beim Entscheidungsträger.

Ähnlich tut der böse Trieb seine Meinung in der linken Herzkammer kund. Vom Herzen steigt [seine Meinung] ins Gehirn, um erwogen zu werden. Augenblicklich wird dagegen Einspruch erhoben vom zweiten Richter, der g‑ttlichen Seele im Gehirn, die sich in der rechten Herzkammer, dem Sitz des guten Triebes, ausbreitet. Die endgültige Gesetzesentscheidung liegt beim Entscheidungsträger – dem H.g.s.E., der dem guten Trieb zu Hilfe kommt.5 Wie unsere Meister sel. A. sagen: „Ohne die Hilfe des H.g.s.E. könnte [der gute Trieb dem bösen Trieb] nicht beikommen.“6 Die Hilfe ist der Strahl des g‑ttlichen Lichtes, das die g‑ttliche Seele erleuchtet, um ihr die Überlegenheit und Herrschaft über die Torheit des Narren – des bösen Triebes – zu verschaffen, ähnlich der oben erwähnten7 Überlegenheit des Lichtes über die Finsternis.